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Speck Christian · Nationalrat · 2002-09-23

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, in Artikel 43 dem Ständerat, d. h. den Anträgen der Minderheiten Steiner und Keller zuzustimmen. Oberstes Ziel bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle muss es ja sein, dass wir in unserem Land überhaupt zu Lösungen kommen. Mit dem Bau des Zwischenlagers der Firma Zwilag, das inzwischen in Betrieb steht, wurde ein erster Schritt getan. Die Vorbereitungen für den zweiten Schritt wurden mit dem gestrigen Entscheid des Kantons Nidwalden, den Sondierstollen Wellenberg nicht zu bauen, abgebrochen. Dieser Entscheid hat auch klar gezeigt, dass kantonale Zustimmungen zu Entsorgungsanlagen sehr schwer zu erreichen sind. Über Stromproduktion und den Bau von Kernkraftwerken wird ja national entschieden. Artikel 90 der Bundesverfassung bestimmt, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist. Es ist deshalb sinnvoll, dass auch bei der Entsorgung der daraus resultierenden Abfälle gleich vorgegangen wird und dies nicht an die Kantone delegiert wird. Zum heutigen System besteht ein Widerspruch, [PAGE 1319] indem der eidgenössische Souverän den Zwang zu einer standortgebundenen Anlage schafft, ohne aber einen Standort festlegen zu können. Es ist auch ein Widerspruch zu Artikel 31 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes, dass der Betreiber einer Kernkraftanlage die Pflicht zur Entsorgung hat und rechtzeitig die Bereitstellung eines geologischen Tiefenlagers verlangt wird, im vorgesehenen Verfahren aber endlose Verzögerungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Obschon der Bund den Abfallverursachern die Aufgabe der Entsorgung überträgt, lässt es die Fassung des Bundesrates im KEG zu, dass ein Kanton dreimal diese Aufgaben blockieren kann. Der Ständerat hat sich hier mit seinem Beschluss ganz klar für die übergeordneten Interessen entschieden, obschon die Ständeräte die Vertretung der Kantone sind. Das dreifache kantonale Veto - das hat die gestrige Wellenberg-Abstimmung gezeigt - erschwert die Realisierung der Entsorgung, wenn sie sie nicht sogar verunmöglicht. Das ist eine Aufgabe, bei welcher heute keine Handlungsfreiheit mehr besteht, sondern kurz- und langfristiger Lösungsbedarf - dies unabhängig davon, ob die Kernkraftwerke noch 40 oder 60 Jahre lang betrieben werden. Es ist eine Aufgabe des Bundes, hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen praktische Lösungen zur Entsorgung zu finden. Wir sollten hier nicht unter dem Deckmantel des Föderalismus praktische Lösungen zur Entsorgung verhindern.

Stimmen Sie der Lösung des Ständerates zu. Nach dem gestrigen Nein hätte ich gern eine Stellungnahme von Herrn Bundesrat Leuenberger; er wird sie sicher auch abgeben, obwohl er jetzt gerade in ein Gespräch verwickelt ist. Nach dem gestrigen Nein wäre eigentlich ein Umdenken auch des Bundesrates in dieser Angelegenheit der kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen zu überprüfen.