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Matter Thomas · Nationalrat · 2019-09-17

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine rechtsstaatlich äusserst bedenkliche Vorlage. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir schon beim automatischen Informationsaustausch mit zum Beispiel Neuseeland, einem rechtsstaatlich mit der Schweiz vergleichbaren Staat, grosse Bedenken hatten. Hier und heute reden wir aber von - Herr Kollege Walti hat es als Kommissionssprecher gesagt - Ländern wie Aserbaidschan, Nigeria, Pakistan oder der Türkei. [PAGE 1606] Das von mir hochgehaltene Neutralitätsprinzip verbietet mir, hier und jetzt von autoritärem Führungsstil, von Diktatur, Verletzung der Menschenrechte und allgegenwärtiger Korruption zu sprechen. Aber der gesunde Menschenverstand sagt uns doch, dass in autoritären, strikt von oben nach unten gelenkten Systemen die Gewaltenteilung nicht so funktioniert wie bei uns und dass es undenkbar wäre, dass eine untergeordnete Administration dem Vorgesetzten oder gar einem Präsidenten sagen würde, das gehe ihn nichts an, da gebe sie keine Auskunft.

Seien wir doch ehrlich: Was hier mit dieser neuerlichen Ausweitung geschieht, hat mit dem ursprünglichen Gedanken des automatischen Informationsaustauschs nichts mehr zu tun. Die frühere Finanzministerin hat uns in diesem Ratssaal versichert, der automatische Informationsaustausch werde nur mit Ländern eingeführt, die rechtsstaatlich mit uns vergleichbar seien. Das habe ich hier schon mehrmals betont. Genau darum ist dieses Gesetz angenommen worden, und genau darum hat niemand das Referendum ergriffen. Heute reden wir aber von Kasachstan, Libanon, Ghana oder von Ländern, deren Namen ich kaum aussprechen kann. Wir dürfen den Bundesrat keinesfalls ermächtigen, mit diesen neunzehn weiteren Staaten den automatischen Informationsaustausch einzuführen.

Auch nach Einschätzung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten - und ich bin erstaunt, dass die Kommissionssprecher das nicht erwähnt haben - haben die neunzehn Staaten kein ausreichendes Datenschutzniveau. Das Datenschutzbüro lässt wörtlich ausrichten, ich zitiere: "Wir sind der Meinung, dass in keinem von diesen neunzehn Staaten ein mit der Schweiz vergleichbares, angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Wir sind deshalb der Meinung, dass der automatische Informationsaustausch nicht auf diese Staaten ausgeweitet werden sollte." Wenn wir uns um diese Einschätzung einfach foutieren, können wir uns den Datenschutzbeauftragten mit all seinen Mitarbeitern eigentlich sparen.

Ich bitte Sie auch namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.