Ritter Markus · Nationalrat · 2019-09-17
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Begeisterung in einer Kommission sieht definitiv anders aus, als wir dies bei der Beratung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren neunzehn Partnerstaaten ab 2020/21 erlebt haben. Von den neunzehn Staaten erfüllen zurzeit nur zwei, nämlich Aserbaidschan und Pakistan, die gesetzlichen Voraussetzungen. Die anderen siebzehn Staaten, Albanien, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Oman, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu, sind davon teilweise noch deutlich entfernt.
Mit dem heutigen Entscheid geben wir dem Bundesrat quasi einen Blankocheck dafür, dass er mit diesen Ländern den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten einführen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in den Partnerstaaten, die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Datensicherheit sowie die Regularisierung der Vergangenheit.
Für die CVP-Fraktion ist es entscheidend, dass der Bundesrat heute zuhanden des Amtlichen Bulletins bekräftigt, dass der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit diesen Partnerstaaten durch den Bundesrat nur in Kraft gesetzt wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt werden. Andernfalls ist konsequent darauf zu verzichten.
Leider mussten wir im Prüfbericht zum automatischen Informationsaustausch mit Partnerstaaten, wo er bereits am Laufen ist, feststellen, dass selbst in Ländern, die ein wesentlich stabileres Rechtssystem haben als teilweise jene Länder, über die wir heute diskutieren, immer wieder Datenlecks auftauchen. Ebenfalls wird im Prüfbericht die Einhaltung der Menschenrechte in den einzelnen Partnerstaaten nicht eingehend erörtert. Dies muss in künftigen Prüfberichten ergänzt werden.
Die CVP-Fraktion steht zum automatischen Informationsaustausch auf Basis der gesetzlichen Grundlagen. Diese sind konsequent anzuwenden und umzusetzen. Es ist nicht das Ziel der CVP-Fraktion, einfach möglichst viele solcher Abkommen abzuschliessen. Es ist das klare Ziel der CVP-Fraktion, dass jene Abkommen, die abgeschlossen werden können, den gesetzlichen Grundlagen in unserem Land entsprechen. [PAGE 1607]
In diesem Sinne wird die CVP-Fraktion der Mehrheit folgen und den Abkommen zustimmen.