Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-17
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Dank den Ausführungen von Subkommissionspräsident Ettlin wurde bestimmt klar, dass das vorliegende Geschäft sehr komplex ist und hinter der Vorlage grosse Arbeit der Subkommission, des SGK-Kommissionssekretariates und der Verwaltung steckt. Als Initiant ist es mir ein Bedürfnis, allen soeben genannten Personen und Organisationen ganz herzlich zu danken! Wir haben tatsächlich eine intensive Beratungszeit hinter uns.
Ich möchte nochmals auf den Kern der parlamentarischen Initiative aufmerksam machen, die immerhin von 24 Ständeratsmitgliedern unterschrieben worden ist. Wir haben mit dem Ziel der Verhältnismässigkeit und Datensparsamkeit[NB]Folgendes verlangt: "Die Angaben über die Daten sind in gruppierter Form zu liefern, sodass keine Rückschlüsse auf individuelle Daten der versicherten Personen möglich sind." [PAGE 735]
Wir haben jetzt im Entwurf von Artikel 21 KVG und im Entwurf von Artikel 35 KVAG in beiden Varianten einen Absatz, in welchem steht, dass das Bundesamt respektive die Aufsichtsbehörde dafür verantwortlich ist, dass im Rahmen der Datenverwendung die Anonymität der Versicherten gewahrt ist. Das heisst für mich, dass die Daten nicht rückverfolgbar sind. Ich betone dies speziell, weil die Anhörungen von Adrian Lobsiger, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, und insbesondere jene von Prof. Christian Lovis mir und möglicherweise auch den anderen Subkommissionsmitgliedern die Augen geöffnet haben: Angesichts des Detaillierungsgrads, der Einzigartigkeit, der Akkumulierung und der Verknüpfung der Efind-Daten kann nämlich eine Reidentifizierung von bestimmten Personen nicht ausgeschlossen werden.
Das ist offenbar Tatsache, scheint mir aber nicht gerade vertrauenerweckend zu sein. Deshalb müssen das BAG und der Edöb weiterhin alles daransetzen, dass der Datenschutz optimal gewährleistet ist und das Risiko einer Reidentifikation von Versicherten absolut minimiert, ja, im Idealfall ausgeschlossen werden kann. Es ist aus diesem Grund ganz wichtig, dass die Daten aggregiert - so heisst das jetzt, ich sprach noch von "gruppiert" - erhoben und bearbeitet werden. Je stärker die Daten der einzelnen Versicherten zusammengefasst werden können, desto geringer ist das Risiko einer Reidentifikation von einzelnen Versicherten. Das Prinzip ist klar und muss heissen: Es werden nur so viele Daten wie absolut notwendig und so wenige wie möglich aggregiert. Ich bin froh, dass dies der zuständige Gesundheitsminister, Bundesrat Alain Berset, auch so sieht.
Ich sage ganz kurz noch etwas zur Detailberatung, dann muss ich das Wort dort nicht ergreifen: Ich bitte Sie, bei Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit und des Bundesrates abzulehnen. Es macht Sinn, die geplante Ausweitung der Datenerhebung zu etappieren. Wenn die Sache gut anläuft und sich bewährt, kann die Erweiterung später immer noch ins Auge gefasst werden. Die Strategie "Schritt für Schritt" scheint mir die richtige zu sein.
Ich komme zum Schluss und möchte Ihnen ein spezielles Erlebnis nach Abschluss der Kommissionsarbeiten nicht vorenthalten: Am 26. August war ich mit der GPK Subkommission EDI/UVEK auf einem Dienststellenbesuch beim Bundesamt für Statistik in Neuenburg. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das Bundesamt für Statistik sehr gute Arbeit macht. Allerdings hat die stellvertretende Direktorin im Rahmen der Diskussion Folgendes gesagt: "Im Bund weiss niemand, wer welche Daten hat." Ich habe sie gefragt, ob sie zu dieser Aussage stehe. Sie hat sie wiederholt. Das beweist, dass wir mit unserem Postulat 18.4102, "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen", das in unserer Subkommission entworfen wurde und das der Ständerat am 21. März 2019 angenommen hat, absolut richtigliegen. In unserem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, eine Datenstrategie zu entwickeln mit dem Ziel, im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Transparenz des Systems zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung zu identifizieren.
Insbesondere sollen die Antworten auf folgende Fragen in einem Bericht dargelegt werden: Wer erhebt heute von wem welche Daten? Wer benötigt welche Daten zu welchen Zwecken? Wie können die benötigten Daten zuverlässig und mit möglichst geringem Aufwand erhoben werden? Wie wird der Schutz der persönlichen Daten der Versicherten[NB]beziehungsweise der Patientinnen und Patienten sichergestellt?
Ich betone dies nochmals speziell, weil unsere Erwartungen an die Bearbeitung dieses Postulates durch den Bundesrat gross sind. Das BAG und das BSV erheben nämlich Daten, denen letztlich ein ähnlicher oder gar gleicher Sachverhalt zugrunde liegt - das Erbringen und Vergüten bestimmter medizinischer Leistungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung. Eine kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen kann dem Grundsatz der Datensparsamkeit und damit dem Persönlichkeitsschutz der Versicherten beziehungsweise der Patientinnen und Patienten bestimmt besser Rechnung tragen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Entwurf der Kommission zustimmen und den Antrag der Minderheit Stöckli ablehnen.