Hadorn Philipp · Nationalrat · 2019-09-17
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Mit der Immobilienbotschaft 2019 beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit "Bundesasylzentren" von 94,4 Millionen Franken, einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 315,9 Millionen Franken sowie einen Zusatzkredit für die Verlängerung der Miete für das Bundesgericht in Luzern in der Höhe von 22,2 Millionen Franken.
Der Gesamtkredit "Bundesasylzentren" umfasst die Verpflichtungskredite für den Bau von drei Bundesasylzentren. In Altstätten wird ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion und in Le Grand-Saconnex eines ohne Verfahrensfunktion erstellt. Der dritte Verpflichtungskredit ist für den Ausbau bestehender Gebäude auf dem bundeseigenen Areal Wintersried in der Gemeinde Schwyz zu einem Bundesasylzentrum vorgesehen.
Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" umfasst zwei spezifische Verpflichtungskredite sowie einen Rahmenkredit. Für den Ersatzneubau der Bereiche Leistungsdiagnostik und Regeneration des nationalen Sportzentrums in Magglingen sind 41,7 Millionen Franken veranschlagt. 114,2 Millionen Franken beträgt der Verpflichtungskredit für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Zollikofen. Es ist vorgesehen, dass dieses durch verschiedene Direktionen des EDA bezogen wird. Es handelt sich um die dritte von vier Bauetappen des Verwaltungsschwerpunktes Zollikofen. Die restlichen 160 Millionen Franken entfallen auf den Rahmenkredit. Aus diesem werden Verpflichtungskredite für Bauvorhaben des Immobilienportfolios des BBL abgetreten, die weniger als 10 Millionen Franken kosten.
Mit 22,2 Millionen Franken ist der Zusatzkredit "Verlängerung Zumiete Bundesgericht" veranschlagt. Der Sitz des Bundesgerichtes befindet sich in Lausanne, seine beiden sozialrechtlichen Abteilungen sind aber in Luzern untergebracht. Der beantragte Zusatzkredit von 22,2 Millionen Franken dient der Verlängerung des Mietvertrages um zehn Jahre ab 2021.
Die Auslösung von Projekten basiert auf der Strategie, dem Unterhaltsbedarf und den Nutzerbedürfnissen. Die Strategie umfasst u. a. die Bildung von Verwaltungsschwerpunkten, die Konzentration von Verwaltungseinheiten und die Privilegierung von Eigentums- gegenüber Mietobjekten. Der Unterhalt beinhaltet den planbaren Unterhalt, Sanierungen und Gesamtsanierungen. Neue Nutzerbedürfnisse können durch Aufgabenerweiterungen und zusätzliche Mitarbeitende entstehen.
Ein wesentliches Element der Kreditbedürfnisse ist das Unterbringungskonzept 2024. Dieses wurde vom Bundesrat am 11. Mai 2011 genehmigt. Die strategischen Ziele des Bundes umfassen gemäss Verordnung die angemessene Versorgung der Bundesverwaltung, die langfristige Kosten-Nutzen-Optimierung, die Erhöhung der Kostentransparenz, die Erhöhung des wirtschaftlichen Verhaltens sowie die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Die Strategie des Unterbringungskonzepts strebt die Optimierung des Gebäudebestands an. Eine Massnahme ist die Desinvestition von unwirtschaftlichem Eigentum.
Zu den verschiedenen Kreditarten: Mit der Immobilienbotschaft werden einerseits Verpflichtungskredite beantragt. Damit werden alle Leistungen - also Bau oder Sanierung - für bestimmte Projekte über die gesamte Projektdauer abgedeckt. Andererseits werden in den jährlichen Voranschlagskrediten die Mittel für die Realisierung der vom Parlament bewilligten Projekte freigegeben.
Nach den Beratungen in der zuständigen Subkommission hat sich Ihre ganze Finanzkommission an ihrer Sitzung vom 5./6. September 2019 mit dieser Botschaft auseinandergesetzt. Ihre Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Auf die Diskussion in Ihrer Kommission werde ich später bei der Behandlung der Minderheiten noch vertieft eingehen.