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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-09-23

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Wie wir schon gehört haben, geht es hier um die Frage der kantonalen Zuständigkeiten bezüglich Beobachtungsphase und Verschluss eines geologischen Tiefenlagers. Bei allem Verständnis für föderalistische Anliegen und unser föderalistisches System muss hier doch Bundesrecht vorangestellt werden. Ein dreifaches kantonales Veto würde wohl dazu führen, dass nirgends - auch bei besten Voraussetzungen - solche Anlagen erstellt werden könnten. Wenn es im nationalen Interesse liegt, dann müssen wir die kantonalen Einsprache- und Verhinderungsmöglichkeiten beschränken; wir kennen das auch bei Flughäfen, beim Nationalstrassennetz und beim Bahnnetz.

Ich beantrage Ihnen daher, das Verfahren nicht unnötig zu komplizieren und der Minderheit Steiner bzw. dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Dies gilt ebenso für Artikel 43, wo es um die Zustimmung des Standortkantons zur Nutzung des Untergrundes und der Wasserrechte geht. Ich bitte Sie, dort gleich zu beschliessen.

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