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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2019-09-17

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17

Wortprotokoll

Der vorliegenden parlamentarischen Initiative betreffend die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin ist aus Sicht der SVP trotz einer bedauernswerten Abschwächung durch den Ständerat zuzustimmen.

Die Initiative will eine Präzisierung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz und den verfahrensrechtlichen Stellenwert der Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege genauer fassen. Die Gutachten der beiden Kommissionen sollen als Grundlage für Entscheide behilflich sein, jedoch nicht als sakrosankt gelten. Mit dieser Stossrichtung der Initiative sind wir somit einverstanden.

Bewilligungsverfahren wirken sich negativ und bremsend auf betroffene Projekte aus. Die Verfahren bedeuten zudem einen grossen finanziellen und administrativen Aufwand. Zusätzlich durchlaufen diese Verfahren alle politischen Stufen, Ämter und Stellen, beginnend bei der Gemeinde oder Stadt über den Kanton bis zum Bund. So landen sie beispielsweise auch bei der ENHK, der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission.

Heute liegt hier ein Missverhältnis vor. Die Gutachten dieser Kommissionen werden auf den unteren Stufen als praktisch unhinterfragbar und unumstösslich betrachtet. Das ist nicht gut. Dies verhindert eine auf die lokalen Verhältnisse angepasste und alle Interessen berücksichtigende Beurteilung. Die Gutachten sollen weiterhin eine Grundlage für die Interessenabwägung bilden. Sie dürfen aber nicht zu dominant sein. Es geht dabei auch um eine Einordnung dieser Kommissionen als Behördenkommissionen ohne direkte demokratische Legitimation gegenüber den direkt gewählten Behörden vor Ort. Die Behörden vor Ort dürfen sich nicht unbedeutend und nichtssagend vorkommen. Sie sollen ihre Verantwortung wahrnehmen und auch eine echte Interessenabwägung vornehmen können. Das stärkt übrigens auch unser Milizsystem und die lokale Politik. Denn wer engagiert sich schon gerne, wenn er dann von einer weit entfernten und technokratischen Kommission der Bundesverwaltung übersteuert wird? Ich denke, niemand.

Deshalb braucht es hier diese Präzisierung und die Klärung, dass die Gutachten lediglich eine von vielen Grundlagen für die Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde darstellen. Diese Formulierung schützt die unteren Stufen. Sie ist daher föderalistisch und entspricht einer freiheitlichen Politik.

Obwohl es hier nur um einen sehr kleinen Schritt geht, der aber in die richtige Richtung weist, unterstützen wir die Vorlage.