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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-23

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-23

Wortprotokoll

Herr Lustenberger hat gefragt, was der Bundesrat zu diesem Ordnungsantrag meint. Ich möchte zwei Dinge festhalten:

1. Auch wenn Sie die Beratung dieses Geschäftes jetzt unterbrechen - und das dauert dann seine Zeit -, muss die Frist zur Behandlung der beiden Initiativen eingehalten werden. Die Frist läuft im Frühling des nächsten Jahres ab. Der Bundesrat muss dann innert neun Monaten die Initiativen der Volksabstimmung unterbreiten. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern, und zwar deswegen, weil dieses Gesetz vom Bundesrat als ein indirekter Gegenvorschlag lanciert wurde - dass es das inhaltlich langsam nicht mehr ist, ist eine andere Frage. Es hängt jedenfalls mit den Initiativen zusammen.

2. Was den Inhalt angeht, ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass die zwei Abstimmungen von gestern mit diesem Gesetz etwas zu tun haben. Wenn wir die Beratungen jetzt fortsetzen, werden wir das auch sehen. Zum einen geht es um das Verfahren: Wie geht man vor, wenn man ein solches Lager sucht? Hat der betroffene Kanton weiterhin ein Mitbestimmungsrecht oder hat er das nicht? Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, dass es auch künftig so sein soll, [PAGE 1315] wie es nun im Kanton Nidwalden gewesen ist. Der Ständerat und Ihre Kommission sind anderer Meinung, aber das hängt mit der Abstimmung von gestern zusammen. Zum anderen ist hier durch Ihre Kommission ein Artikel bezüglich einer Netzgesellschaft aufgenommen worden. Es ist ein bisschen ein "Ersatz-EMG-Artikel". In grösster Abstraktion wurde er hier als Auffangnetz eingebaut. Ob das tauglich ist oder nicht, darüber können wir dann diskutieren, wenn Sie die Beratungen fortsetzen. Aber es steht ausser Diskussion, dass das mit dem gescheiterten EMG etwas zu tun hat, deswegen ist der Artikel auch aufgenommen worden.

Ich überlasse es also Ihnen, wie Sie hier entscheiden wollen.