Bühler Manfred · Nationalrat · 2019-09-17
Bühler Manfred · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission unterstützte hier, wie Sie gehört haben, an ihrer Sitzung vom 13. August diese parlamentarische Initiative, und zwar mit 14 zu 10 Stimmen.
Worum geht es? Noch einmal kurz pro memoria: Artikel 17 SVG soll geändert werden. Gemäss Absatz 1 soll der Führerausweis wieder zurückgegeben werden können, wenn die betroffene Person an einer anerkannten Nachschulung teilgenommen hat. Im Wiederholungsfall ist keine Unterschreitung der Mindestdauer des Entzugs möglich. Im neuen Absatz 1bis würde hier eine maximale Verkürzung des Führerausweisentzugs von drei Monaten stattfinden können, wenn diese anerkannte Nachschulung stattfindet.
Wir wissen heute, dass nach der Einführung von Via sicura im Bereich des Führerausweisentzugs kaum Ermessensspielraum besteht. Wir sind gewisse Probleme bereits angegangen und haben diese Mindestwerte zum Teil schon relativiert und dem Richter und der Verwaltung wieder etwas Ermessensspielraum zugebilligt. Hier geht es darum, noch präziser zu sein und bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen weiter zu gehen, weil diese unter Umständen sehr harte soziale Konsequenzen haben können, wenn jemand als Ersttäter wirklich eine Unachtsamkeit begeht und etwa [PAGE 1624] auf der Autobahn 30 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, wo eine Baustelle mit Tempo 80 statt 120 signalisiert ist. Es kann passieren, dass jemand nicht aufpasst, und schon ist das Billett für einen Monat weg. Bei einem Berufschauffeur zum Beispiel kann das verheerende Konsequenzen haben. Dort soll diese parlamentarische Initiative für Abhilfe sorgen.
Die Kommission insistiert auch auf den Umstand, dass nur die mittelschweren und leichten Fälle betroffen sind. Schwere Fälle, wo es um mindestens drei Monate geht, wären hier nicht direkt betroffen. Höchstens bei wirklich krasseren Fällen, wo eine längere Dauer von sieben, acht oder zehn Monaten verordnet wird, könnte man diese Dauer etwas verkürzen. Es geht also nicht darum, dass man bei leichten oder mittelschweren Widerhandlungen quasi völlig ungeschoren davonkommt.
Das Besuchen einer anerkannten Nachschulung erachtet die Kommission als konstruktive Massnahme, um die allfälligen sozialen Schwierigkeiten, die ich erwähnt habe, zu mildern.
In diesem Sinne geht es um eine Optimierung von Via sicura und der bestehenden Massnahmen, und die Kommission kann Ihnen, wie erwähnt, mit 14 zu 10 Stimmen empfehlen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.