Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2019-09-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17

Wortprotokoll

Ich habe diesen Diskussionen jetzt aufmerksam zugehört. Ich räume auch ein, dass ich in dieser Sache kein Spezialist bin. Ich bin Nichtraucher und geniesse auch keine E-Zigaretten, aber bei nüchterner Betrachtung wird es mir schon langsam mulmig, wenn Sie jetzt noch hingehen und den Bund in einer Spezialgesetzgebung bevormunden wollen - und dann gleich auch noch die [PAGE 754] Kantone und die Gemeinden dazu. Das geht mir nun also definitiv zu weit, ich finde das Ganze einfach etwas weltfremd.

Sie haben entschieden, in den E-Zigaretten einen Gehalt von 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter zuzulassen. Damit bewirken Sie, dass man, statt fünf Minuten eine Zigarette zu rauchen, etwa gefühlt eine halbe Stunde an einer E-Zigarette saugen muss. Ich weiss nicht, welchen schweren Raucher Sie so zum Umsteigen bewegen wollen. Mir kommt das vor, wie wenn Sie einem schweren Alkoholiker empfehlen, künftig alkoholfreies Bier zu trinken - der Umsteigeeffekt wird sensationell sein, das kann ich Ihnen sagen! So wird es auch hier passieren. Es geht also um Augenwischerei.

Jetzt kommen Sie mit dem Jugendschutz, und das ist das Nächste. Damit rechtfertigen wir unglaubliche Eingriffe in die Werbefreiheit. Auch in diesem Fall weiss ich nicht, ob das zum Ziel führt. Ich finde es einfach widersprüchlich, solche Regelungen, wie sie jetzt mindestens von der Minderheit Eberle bekämpft werden, einzubringen.

Herr Kommissionssprecher, geschätzter Kollege Eder, ich nehme Ihnen ja vielleicht ab, dass das jetzt nicht vor dem Hintergrund dieses Expo-Pavillons passiert. Aber das ist nun genau, wie es jetzt auch Herr Graber ausgeführt hat, Ausdruck davon, dass Sie derart auf ein einmaliges Vorkommnis reagieren. Ich finde es einfach schon bemerkenswert, dass wir zwar bereit sind, die AHV-Gelder wie selbstverständlich auch an die AHV zu überweisen - das finde ich eine gute Sache -, sobald aber Gelder aus einem Unternehmen an eine andere Institution des Bundes fliessen sollen, dann heisst es "wäh, pfui!". Ich sehe da den Unterschied einfach nicht, es tut mir leid, und finde das reichlich widersprüchlich.

Behalten Sie wenigstens hier die Vernunft und dann auch noch bei Artikel 31, zu dem Kollege Kuprecht, der heute nicht hier sein kann, einen Minderheitsantrag eingereicht hat. Wenn Sie dort noch den Blankocheck geben, dass man künftig alles aus international anerkannten Empfehlungen und Normen via BAG direkt vollziehen darf, dann haben wir als Gesetzgeber unsere Aufgabe eigentlich definitiv vernachlässigt. Dann sagen wir einfach: "Macht doch, was recht ist und was die euch sagen." Damit kann ich mich keinesfalls einverstanden erklären. Aber hier, bei diesem Antrag zu Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe b, geht es darum, masszuhalten und nicht alle Institutionen in diesem Land zu bevormunden. Bund, Kantone und Gemeinden sind sehr wohl in der Lage, ihre Verantwortung selber wahrzunehmen. Könnten sie das nicht, müsste man sie ja abschaffen.