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preparatory:AB 251261

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat in seinem Eintretensvotum gesagt, Ziel dieser Revision des Versicherungsvertragsgesetzes sei, gleich lange Spiesse für beide Seiten, also die Versicherungsnehmenden und die Versicherungswirtschaft, zu schaffen. Hier, bei Artikel 2a, weicht die Mehrheit bereits von diesem Prinzip ab. Zentraler Baustein des Gesetzes, wir haben es gehört, ist das Widerrufsrecht. Die Einfügung dieses Rechts war natürlich längst überfällig, es wurde seit Jahrzehnten gefordert.

Ich meine, dass die Ausweitung des Widerrufsrechts auf wesentliche Vertragsänderungen wichtig und richtig ist, denn eine Vertragsänderung kann grösseren Einfluss auf die Rechte einer Vertragspartei haben und sich auch entsprechend auswirken. Deshalb sehe ich nicht ein, warum es bei wesentlichen Änderungen nicht auch ein Widerrufsrecht geben soll. Sonst, meine ich, gibt es eine Schieflage zuungunsten der Versicherten, die übrigens nicht nur Konsumentinnen und [PAGE 758] Konsumenten sind. Diejenigen, die eine Firma haben, wissen, dass das auch für viele KMU sehr wichtig ist; da muss man mehrere Versicherungen abschliessen. Es wäre aus meiner Sicht nicht fair, wenn dieses Widerrufsrecht bei wesentlichen Vertragsänderungen nicht gegeben wäre.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

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