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Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, hier dem Bundesrat und der Kommission zu folgen.

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat der Lebensversicherung Swiss Life, aber auch, wie gerade Frau Kollegin Fetz ja erwähnt hat, Versicherungsnehmer verschiedenster Versicherungen und auch Zusatzversicherter bei einer Krankenversicherung. Dazu äussere ich mich auch, ich habe aber keine Verbindungen zu Krankenversicherern.

Zu diesem Antrag: Warum beantragt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat zu folgen? Die WAK unseres Rates liess die Frage der Auswirkungen dieser Bestimmung nochmals durch das EFD detaillierter abklären. Das Departement kam dabei zum Schluss, dass der Versicherungsnehmer nach dem Wortlaut des Nationalrates nicht nur einen von ihm beantragten und von ihm angenommenen Vertrag widerrufen kann, sondern auch eine von ihm beantragte oder von ihm angenommene wesentliche Änderung des Vertrages. Wir haben das gehört. Festzuhalten gilt es gemäss EFD, dass sich am Konzept des Widerrufsrechts durch dessen Ausdehnung nichts ändert. Anwendbar ist dieses nur auf vom Versicherungsnehmer beantragte und von ihm angenommene wesentliche Änderungen.

Mit anderen Worten: Wenn kein Antrag des Versicherten für eine wesentliche Änderung besteht, kann es auch kein Widerrufsrecht geben. Sämtliche Fälle von gestützt auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgten Vertragsanpassungen sind damit vom Widerrufsrecht nicht erfasst, da diese weder auf einen Antrag des Versicherungsnehmers zurückgehen noch einer Annahme durch den Versicherungsnehmer bedürfen. Diesfalls besteht eben kein Widerrufsrecht.

Aus diesen Gründen macht es eben aus Sicht der Kommission Sinn, dem Bundesrat zu folgen; und ich würde Ihnen das auch beantragen.

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