preparatory:AB 251307
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18
Wortprotokoll
Zuerst zum Unterschied zwischen den Fassungen des Nationalrates und Ihrer Kommission: Der Nationalrat hat das, was Ihre Kommission in Artikel 35a regelt, zusätzlich geregelt in Artikel 42 Absatz 5. Sie streichen konsequenterweise dann diesen Absatz 5 in Artikel[NB]42. Damit besteht zwischen dem Nationalrat und Ihrer Kommission keine Differenz.
Die Differenz besteht also nur in Bezug auf den Antrag Zanetti Roberto. Herr Zanetti möchte ja das Kündigungsverbot auf kollektive Taggeldversicherungen ausdehnen. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Differenz die folgende: Er verpflichtet damit die Versicherungsnehmer in der Kollektivtaggeldversicherung zu einer Art Solidaritätspakt untereinander. Mit dem Antrag Zanetti Roberto zahlt also der Versicherungsnehmer, [PAGE 764] der gute Resultate vorweist, auch denjenigen, der schlechtere Resultate vorweist. Das ist der Unterschied. Mit dem Antrag der Kommission profitiert der gut geführte Betrieb in der Kollektivversicherung eher, weil er sich dann nicht beteiligen muss - dies mit dem Nachteil, den Herr Föhn aufgeführt hat. Der schlechte Betrieb hat vielleicht Mühe, unterzukommen, oder er bezahlt höhere Prämien.
Ich denke, der Antrag Zanetti Roberto führt zu weniger Transparenz, aber zu mehr Solidarität unter den Betrieben. Das scheint mir die Güterabwägung zu sein. Wenn Sie Kostentransparenz und den Guten belohnen wollen, dann dürften Sie das Kündigungsverbot im Sinne von Herrn Zanetti nicht aufnehmen; wenn Sie sagen, das sei eine Art Solidaritätspakt bei diesen Vertragsnehmern, dann müsste das Kündigungsverbot ausgedehnt werden. Das scheint mir der Unterschied zu sein. Es ist also wieder eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben. Ich neige dazu, den Antrag Zanetti Roberto abzulehnen, denn Betriebe, die gut geführt sind, sollen davon auch profitieren können und sich nicht an schlechteren Betrieben beteiligen müssen, was auch immer das heisst bei der Kollektivtaggeldversicherung. Herr Kuprecht hat darauf hingewiesen: Krankentaggeldversicherungen haben dann etwas Konjunktur, wenn die Konjunktur schlecht läuft. Dann werden eben solche Fälle allenfalls über die Krankentaggeldversicherung abgewickelt.
Das scheint mir eine Güterabwägung zu sein, die Sie vorzunehmen haben. Ich neige dazu, Ihnen zu empfehlen, den Antrag Zanetti Roberto abzulehnen.