AB 251331
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18
Wortprotokoll
Wie Frau Fetz soeben ausgeführt hat, geht es hier um eine Umkehr der Beweislast. Die Mehrheit Ihrer Kommission und der Nationalrat schlagen vor, dass die Versicherungsnehmer das beweisen müssen, und Frau Fetz wünscht eine Umkehr. Grundsätzlich ist beides möglich. Der Antrag der Minderheit Fetz ist ein Antrag, der den Versicherten besser schützt. Es ist also die Frage, die wir jetzt schon mehrmals behandelt haben: eine Verschiebung zugunsten des Versicherten vorzunehmen, oder es so zu belassen, wie es ist. Aus unserer Sicht ist beides möglich. Sie haben diese Güterabwägung politisch vorzunehmen. Beides ist denkbar, Versicherter oder Versicherer. Das ist die Frage, die Sie zu entscheiden haben.