Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-09-18
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Ich werde aus zeitökonomischen Gründen und in Absprache mit dem Kollegen kurz die drei Hauptpunkte skizzieren, sodass ich nicht jedes Mal das Wort ergreifen muss. Damit meine Interessenbindungen auch offengelegt sind, möchte ich erwähnen, dass ich Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia bin und dass wir die grösste private Arbeitslosenkasse der Schweiz führen.
Mit Artikel 35 verlangt der Bundesrat, dass sein Spielraum bei der Einschätzung der Verlängerung der in Krisenzeiten oft notwendigen Ausdehnung der Höchstbezugsdauer der Leistungen grundsätzlich erweitert wird. Hier geht es [PAGE 1637] darum, dass der Status quo, wie ich bereits in meiner Einführung ausgeführt habe, nicht ausreicht, weil der Bundesrat oft zu spät handelt. Hier möchte man eigentlich einen präventiven Charakter ins Gesetz einführen, sodass der Bundesrat Handlungsspielraum erhält, um in Krisenzeiten die Höchstbezugsdauer der Leistungen befristet verlängern zu können, damit es dann auch wirkt, wenn die Unternehmungen diese Massnahme, die Kurzarbeit, einführen.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Ansinnen des Bundesrates. Es gibt hier eine Minderheit Marra, die diesen Spielraum noch erweitern möchte. Das ist das Ansinnen der Kantone. Eine Mehrheit der Kommission befand aber nach der Diskussion, dass wir dem Bundesrat folgen möchten.
Bei Artikel 79 geht es um die zentrale Frage, wie die Kosten der Kassen ausgewiesen werden. Die Verwaltung hat der Kommission unmissverständlich klargemacht, dass die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen genau geprüft werden und dass das heutige System genügend Transparenz bringt. Wir kennen in der Schweiz zwei Arten der Vergütung. Die eine ist eine minutiöse Abrechnung. Aufgrund dieser minutiösen Abrechnung wird dann den Kassen die Vergütung gutgeschrieben. Es gibt eine zweite Variante, die mit einer pauschalen Abgeltung der Leistungen funktioniert. Beide Arten werden minutiös untersucht und mit gewissen Kriterien geprüft. Es kommt klar zum Ausdruck, dass die Meinung der Verwaltung und des Bundesrates die ist, dass man das duale System, das man bei der Abrechnung hat, aufrechterhalten möchte.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
Kommen wir grundsätzlich zum Einzelantrag Glarner. Dieser wurde nicht von Herrn Glarner, sondern von Herrn Thomas Aeschi der Kommission vorgelegt. Er verlangt ein Verbot der privaten Kassen. Die Kommission hat darüber beraten und gefunden, dass eine derartig grosse und einschneidende Veränderung des Gesetzes nicht im Hauruck-Verfahren ohne die notwendige Vernehmlassung bei den Kantonen, bei den Parteien und bei den Sozialpartnern geschehen sollte.
Die Kommission hat entschieden, dass Anträge mit dieser grossen Tragweite entweder per Motion eingereicht werden oder dass diese zentralen Fragen bei der nächsten grossen Revision des Gesetzes angegangen werden sollen. Das Hauptanliegen dieser kleinen Revision ist eigentlich nichts anderes, als die Praxis ins Gesetz zu überführen.
Wir bitten Sie im Namen der Kommission, überall der Mehrheit zu folgen und somit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.