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Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Herr Kuprecht hat jetzt vieles gesagt. Ich möchte einfach noch etwas zum Votum von Kollege Rechsteiner anfügen. In dieser Abwägung müssen wir keine Regelung treffen, die dann dazu führt, dass die Versicherer nur noch einjährige Verträge anbieten. Dann sind gerade die KMU die Leidtragenden. Sie müssen ein Gleichgewicht halten. Wenn sie in Zukunft einfach nur noch einjährige Verträge anbieten, braucht es dieses ordentliche Kündigungsrecht nicht. Das ist überhaupt nicht im Interesse gerade dieser Betriebe. Es geht ja um diese kollektive Taggeldversicherung, da sind wir uns einig, auch wenn Kollege Zanetti den Begriff der Arbeitnehmer verwendet hat. Die sind nicht inbegriffen. Hier geht es immer um die Versicherungen zwischen dem Unternehmen und dem Versicherer. Versichert werden dann schon die Leistungen der Arbeitnehmer. Das Versicherungsverhältnis besteht zwischen den Unternehmern und den Versicherten.

Nachdem auch der Bundesrat bzw. das EFD für eine Kommission bezüglich der Terminologie Abklärungen gemacht hat, möchte ich Sie bitten, der Kommission zu folgen. Es ist eine ausgewogene Lösung. Es ist auch nicht ein ausserordentliches Kündigungsrecht - wir kommen noch dazu -, sondern es ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Schadenfall. Mir erscheint die Regelung sachgerecht, dass eben im Schadenfall beiderseits ein ordentliches Kündigungsrecht besteht. Die Prämien müssen nämlich, wie dies Kollege Kuprecht gesagt hat, risikobasiert und risikogerecht sein. Sie sind auch unterschiedlich pro Versicherungsnehmer.

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