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Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ich nehme gerade die Argumente von Kollegin Fetz auf. Ich bin eben gerade der Überzeugung, dass die neue Regelung zu sehr vielen juristischen Auseinandersetzungen und Gutachten führen wird, denn der Unterschied ist, dass wir heute in der Krankenversicherung das Behandlungsprinzip haben. Wir alle sind obligatorisch krankenversichert: Wenn wir zum Arzt gehen, bezahlt die Krankenkasse. Viele haben auch eine Zusatzversicherung. Hier gilt eben das Behandlungsprinzip. Das heisst, dass es, solange ich bei einer Versicherung versichert bin, keine Rolle spielt, ob der Schadenfall schon früher eingetreten ist, ob ich meine Rückenbeschwerden schon ein Jahr vorher hatte, als ich noch bei einer anderen Krankenversicherung versichert war, oder nicht. Das ist ein ganz einfacher Mechanismus, der heute im Bereich der Krankenversicherung zu keinen Streitigkeiten führt: Es muss immer diejenige Versicherung den Schaden begleichen, bei der man versichert ist.

Deshalb verstehe ich gerade nicht, warum man jetzt mit dem Argument der juristischen Auseinandersetzungen zu einem System wie bei den Haftpflichtversicherungen und den anderen Versicherungen wechseln will. Da hat Frau Fetz Recht: Dort gilt das heute schon. Die Beispiele, die Frau Fetz gemacht hat, die rühren eben gerade von dieser Tatsache her, dass man dort die Nachhaftung in diesem Sinne hat und weiterhin diese Ansprüche geltend machen kann.

Hier sind wir aber bei der Krankenzusatzversicherung. Es stellt sich die Frage, ob wir hier wirklich Gutes tun, wenn wir von diesem Behandlungsprinzip weggehen, obwohl wir es bei der obligatorischen Krankenversicherung weiterhin beibehalten. Ich bin überzeugt, dass das falsch wäre. Das würde mehr Gutachterstreitigkeiten geben. Es wurde das Beispiel Rückenschmerzen erwähnt. Aus welcher Periode rühren diese her? Der Kommissionspräsident hat zu Recht einen Virus erwähnt. Das wird sehr viele schwierige Fragen aufwerfen, und am Schluss brauchen wir sehr viele Gutachter. Heute haben wir gerade hier ein klares System.

Es ist natürlich so, dass mit der Regelung im geltenden Recht jemand, der seine Versicherung gekündigt hat und nicht mehr zusatzversichert ist, dann, wenn der Schaden erst später auftritt, diese Versicherungsmöglichkeit nicht hat. Das muss man hier ehrlicherweise bei der Abwägung auch berücksichtigen. Weil wir in der obligatorischen Krankenversicherung das Behandlungsprinzip haben, sollten wir aber das System meines Erachtens im Zusatzversicherungsbereich nicht aufbrechen.

Deshalb bitte ich Sie, hier mit dem Bundesrat und der kleinen Minderheit II (Schmid Martin) zu stimmen.