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Egger Thomas · Nationalrat · 2019-09-18

Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Der Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ist einer der grössten Ausgabenposten in der Bundesrechnung. Für die Jahre 2017 bis 2020 beliefen sich die beantragten Voranschlagskredite auf knapp 26 Milliarden Franken. Die jährlichen Kreditbeschlüsse im Rahmen des Voranschlags des Bundes führten in den vergangenen Jahren immer wieder zu heftigen Diskussionen hier im Rat. Dabei standen leider immer nur die Geldbeträge im Vordergrund, nicht aber die Wirkung der eingesetzten Mittel und der vorgesehenen Massnahmen. Hier zeigt sich das grundsätzliche Problem, dass im BFI-Bereich eine systematische Wirkungsmessung fehlt. Eine derartige Wirkungsmessung müsste ausgehend von den Zielen und Schwerpunkten des BFI-Bereiches die vorgesehenen Massnahmen umschreiben und die Wirkungen dieser Massnahmen mit messbaren Indikatoren erfassen. Unter "Wirkung" sind dabei sowohl der Output als auch der Impact der Massnahmen zu verstehen.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit der nächsten BFI-Botschaft 2021-2024 ein Modell für die Wirkungsmessung der eingesetzten finanziellen Mittel und vorgesehenen Massnahmen einzuführen. Dem Parlament ist jährlich zusammen mit der Rechnungsablage über die erreichten Wirkungen Bericht zu erstatten. Dann könnten wir hier eben effektiv nicht nur über die Geldbeträge diskutieren, sondern auch über die Wirkungen dieser Beträge. Die Wirkungsmessung ist in Zusammenarbeit mit mindestens einer vom Bund unabhängigen Stelle durchzuführen. Eine solche unabhängige Stelle könnte beispielsweise die Forschungsstelle für Bildungsökonomie sein.

Die BFI-Botschaft 2017-2020 ist rund 260 Seiten dick. Sie enthält einen Anhang auf 2 Seiten. Dort werden Evaluationen aufgezählt, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Was die Kommission mit der Motion will, ist Folgendes: nicht noch mehr Evaluationen, nicht noch mehr Berichte. Die Kommissionsmotion will nicht noch mehr Papier, im Gegenteil. Die Motion will die Wirkung im Bildungsbereich messen. Die Kommission möchte, dass die nächste BFI-Botschaft von Anfang an so redigiert wird, dass die Indikatoren für die Wirkungsmessung bereits in der Botschaft festgelegt werden. Da die Botschaft derzeit in Bearbeitung ist, kommt diese Motion unseres Erachtens genau zum richtigen Zeitpunkt. Es ist auch für die Kommission klar, Kollege Derder, dass ein Teil der Wirkungen nur längerfristig gemessen werden kann. Ein Teil könnte aber - und das überlassen wir natürlich dem SBFI, wie es das umsetzt - kurzfristig und mittelfristig messbare Indikatoren enthalten.

Es geht der Kommission auch überhaupt nicht darum, in die Freiheit von Lehre und Forschung einzugreifen. Die Kommission sagt mit der Motion ja nicht, was gelehrt oder geforscht werden muss und wie dies getan werden soll. Die Kommission will aber wissen, was bei dieser Tätigkeit herauskommt, was bewegt wird und welche Wirkungen erzielt werden. Dabei interessiert uns als Kommission nicht nur der Output, also wie viele Studenten irgendwo ausgebildet oder wie viele Berichte produziert wurden, sondern uns interessiert auch der Impact, also was mit den Bildungsmitteln effektiv bewegt wird. Letztlich kann somit die von der Kommission geforderte Wirkungsmessung im BFI-Bereich zu einer Versachlichung der Diskussion rund um das BFI-Budget beitragen; das ist unsere Hoffnung.

Wir haben ja in letzter Zeit auch verschiedene Briefe und Zuschriften erhalten; diese sind meistens unterstützend. Es wurde aber beantragt, dass man die Wirkungsmessung nicht jährlich vornehmen sollte, sondern nur alle vier Jahre. Das haben wir in der Kommission nicht diskutiert. Wenn Sie heute die Motion annehmen, kann das allenfalls in der ständerätlichen Schwesterkommission angepasst werden.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Die Minderheit Schneider Schüttel, die ihre Position nachher noch begründen wird, beantragt die Ablehnung der Motion. Die Minderheit stellt sich auf den Standpunkt, dass die Motion unnötig sei, da mit der Rechnungslegung des Bundes bereits jetzt eine ausreichende jährliche Berichterstattung über den BFI-Bereich erfolge.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.