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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Die Rahmenbewilligung ist vom Bundesrat zu erteilen und dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Dessen Beschluss unterliegt überdies dem fakultativen Referendum. So weit sind wir uns alle einig.

Nachdem man die Rahmenbewilligung nicht als reine Polizeibewilligung ausgestalten und dem Bundesrat einen gewissen politischen Ermessensspielraum bei deren Erteilung oder Verweigerung einräumen wollte, kam der Ständerat zum Schluss, als Gegenstück dazu müsse konsequenterweise auch ein ablehnender Entscheid des Bundesrates dem Parlament vorgelegt werden. Wenn dann das Parlament bei einer Ablehnung durch den Bundesrat zu einer anderen Beurteilung käme, müsste der Entscheid kassiert und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an den Bundesrat zurückgewiesen werden.

Während die Minderheit I (Leutenegger Hajo) dieser Argumentation folgte, erachtete die Mehrheit ein solches Vorgehen als nicht praktikabel und folgte dem Bundesrat.

Zwei weitere Anträge, die auch Rahmenbewilligungen für geologische Tiefenlager dem fakultativen Referendum unterstellen wollten, wurden abgelehnt. Dieses Anliegen liegt in Form des Antrages der Minderheit II (Teuscher) vor.

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