Fetz Anita · Ständerat · 2019-09-18
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat die Sachlage sehr gut erklärt. Ich erkläre jetzt, warum ich trotzdem dafür bin, dass dieser Artikel ins Gesetz kommt, und zwar eben, weil es auf kantonaler Ebene sehr viele Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Gebäude- und die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wenn man geschädigt worden ist - nehmen wir einmal einen dramatischen Hundebiss an -, aber die Prämie nicht bezahlt ist, wird der Schaden von der Versicherung nicht übernommen. Dies ist aber neben der Tatsache, dass es schlimm ist, eine extrem teure Schädigung. Der Geschädigte muss dann auf den Schadenverursacher Regress nehmen. Dieser ist meistens gar nicht in der Lage, das zu bezahlen. Deshalb finde ich es wichtig, dass man auf Bundesebene sozusagen eine Klammer für alle diese obligatorischen kantonalen Versicherungen macht, sodass nicht immer der Geschädigte der Lackierte ist und nachher alle diese Kosten alleine zurückfordern muss.
Auch hier kann ich Ihnen sagen - ich bin das beste Beispiel, wie Sie sicher bemerkt haben; ich bin alles andere als eine Versicherungsspezialistin, dies im Gegensatz zu mehreren von Ihnen, die Verwaltungsratsmandate haben -, ich stelle mich dezidiert auf die Seite jener, die normale Versicherte sind, und gegen diese Maschinerie der Beweislage und des Überrolltwerdens von engen Grenzen. Das ist jetzt ein solcher Fall: wenn die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt wird, man einen Schaden erleidet und sich einfach niemand darum kümmert, dass dieser wirklich bezahlt wird. Dann ist es eine gravierende Einseitigkeit, bei welcher es, finde ich, dazugehört, dass der Gesetzgeber diesen Ausgleich vornimmt, weil es individuell ganz schlimme Schäden sind, die dann niemand übernimmt.
Bis wir jetzt in 26 Kantonen je fünf Haftpflichtversicherungen einzeln durchgebracht haben, finde ich es fairer, wenn man da einen Dachartikel verfasst, der allen Geschädigten zugutekommt.