Müller Walter · Nationalrat · 2019-09-18
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren einen Rahmenkredit in der Höhe von 128 Millionen Franken für den Zeitraum 2020-2023. Unterstützt werden damit das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung sowie das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle von Streitkräften. Damit legt der Bundesrat dem Parlament zum fünften Mal seit 2002 eine Botschaft zu einem Rahmenkredit für die drei Genfer Zentren vor.
Die drei Zentren wurden von der Schweiz zwischen 1995 und 2000 als Stiftungen des Schweizer Privatrechts mit internationaler Trägerschaft gegründet. Die Zentren haben sich zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und leisten Beiträge in der Aussen-, Friedens- und Sicherheitspolitik.
Ende 2019 läuft der aktuelle Rahmenkredit aus. Für die Fortführung der Arbeit der drei Zentren beantragt der Bundesrat nun eben diesen Kredit von 128 Millionen Franken für die folgenden vier Jahre. Gegenüber den in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mitteln entspricht dies einer Erhöhung um 4 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Mittel werden vom EDA intern kompensiert.
Was sind Inhalt und Zielsetzung dieser Vorlage? Mit diesem Finanzbeschluss über die Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren können diese an konkreten Bedürfnissen orientierte Lösungen in drei Kernbereichen entwickeln:
Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik fördert den sicherheitspolitischen Dialog durch Aus- und Weiterbildungsprogramme für internationale zivile und militärische Fach- und Führungskräfte mit Fokus auf das globalisierte Sicherheitsumfeld.
Das Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung stärkt die Kapazitäten und das Fachwissen von nationalen und internationalen Partnern für die Beseitigung von Minen und explosiven Kriegsmunitionsrückständen.
Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte fördert die wirksame und gute Regierungsführung in einem politisch besonders sensiblen öffentlichen Bereich, dem Sicherheitssektor, und trägt so zur Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und nachhaltigen Entwicklung bei.
Der vorberatenden Kommission lag auch ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Die Mehrheit der Finanzkommission verlangt die Aufteilung in drei einzelne Verpflichtungskredite und beim Kredit für das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zusätzlich die Regelung des Subventionsverhältnisses zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF. Die Produkte, deren effektive Kosten bezahlt werden, sollen in einem Subventionsvertrag genau umschrieben werden. Begründet wird die Auftrennung des Rahmenkredits in drei Verpflichtungskredite sowie die Setzung von Rahmenbedingungen hinsichtlich eines der Zentren damit, dass die drei Zentren grundsätzlich unterschiedlich ausgestaltet sind, was eine gesonderte Betrachtung rechtfertige. Die zusätzlichen Auflagen beim Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte sind begründet durch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Finanzberichterstattung, welche im Rahmen der Subventionsüberprüfung des DCAF abgegeben wurden und noch nicht vollumfänglich umgesetzt sind. Zur Klärung der Frage, ob die Verträge die Kriterien des Subventionsgesetzes erfüllen, hat die Finanzkommission beim Bundesamt für Justiz ein Rechtsgutachten bestellt.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat eine eingehende Eintretensdebatte geführt, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mitberichtes und der Anträge der Finanzkommission. Die Verdienste der drei Genfer Zentren und die damit verbundene Bedeutung für die Schweiz, für unsere Neutralität wurden durchwegs positiv gewürdigt. Friedensförderung ist notwendiger denn je.
Gerade weil die Wertschätzung für diese Zentren gross ist, möchte eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission beim Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Subventionsvertrag mit einer genauen Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden, sicherstellen. Sie lehnt jedoch eine Aufteilung der Kredite klar ab. Mit einer Aufteilung der Kredite werden gemeinsame Projekte der Zentren komplizierter. Mit der Zusammenlegung zur Marke "Maison de la Paix" kann man die Wirkung der Zentren verstärken und gewinnt Synergien. Dazu kann das Parlament über den Voranschlag jährlich auf die Verteilung des Kredits Einfluss nehmen.
Ich empfehle Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission Eintreten auf die Vorlage.
Bei Artikel 1 bitte ich Sie namens der Mehrheit der SiK, der Mehrheit und somit dem Bundesrat zu folgen. Das bedeutet, dass es keine Aufteilung des Rahmenkredits in drei einzelne Kredite gibt.
Ebenso hat sich die SiK nach Ausmehrung der Konzepte mit 15 zu 9 Stimmen für den zusätzlichen Artikel 1a entschieden. Das bedeutet, dass die Auflage besteht, dass die erste Zahlung an das DCAF frühestens am 1. Januar 2020 fällig wird, jedoch nicht bevor das Subventionsverhältnis zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Insbesondere muss der Subventionsvertrag ergänzt werden um die genaue Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen.
Die Minderheiten I und II der SiK wollen eine Aufteilung der Kredite und zusätzliche Auflagen, die Minderheit III will wie die Mehrheit keine Aufteilung der Kredite und auch keine Auflagen beim DCAF.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der SiK zu folgen. Das bedeutet einen einzigen Kredit für alle drei Zentren und beim dritten Zentrum, dem DCAF, zusätzliche Auflagen.