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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Der Ständerat, der im vorliegenden Kontext auf die kantonalen Kompetenzen hinsichtlich Bergregal und Gewässerhoheit verzichtet hatte, beschloss gewissermassen als Ausgleich dazu, den Kantonen das Recht zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Entscheide der Bundesbehörde einzuräumen. Nachdem die Mehrheit offenbar auf diesem Gebiet von den kantonalen Kompetenzen nicht abrücken will, braucht es dieses Beschwerderecht nicht.

Der Antrag der Minderheit II will demgegenüber noch einen Schritt weiter gehen als der Bundesrat und die Zustimmung des Kantons generell zu Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen verankern, also nicht nur für die Gewährung der Nutzung des Untergrundes oder der Gewässernutzung, sondern ganz generell.

Die Mehrheit der Kommission konnte dieser Ausdehnung der kantonalen Mitbestimmungsrechte nicht folgen und beantragt Ablehnung der Minderheit II (Stump).