Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-09-18
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zu dieser Standesinitiative Thurgau einen kurzen Rückblick, um Ihnen in Erinnerung zu rufen, dass dieses Thema eben nicht nur aus den Grenzkantonen kommt, sondern eine lange, eine unendliche, eine etwas mühsame Geschichte aufzuweisen hat.
Schweizer Konsumenten profitieren vom Einkaufstourismus, da sie sich aufgrund der höheren Kaufkraft mit ihrem Einkommen im Ausland mehr leisten können. Als wichtigstes Argument gilt natürlich der Preis; bei Umfragen werden auch die im Vergleich attraktiveren Ladenöffnungszeiten genannt. Letzteres trifft allerdings gerade auf den Kanton Thurgau kaum zu, denn von Montag bis Samstag dürfen sämtliche Verkaufsgeschäfte bei uns von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Gemäss einer GfK-Studie mit dem Titel "Auslandeinkäufe 2015" gaben Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten insgesamt 4,8 Milliarden Franken für gezielte Einkäufe im Ausland aus. Zusammen mit Online- und Ausflugseinkäufen wurde gar der Betrag von 10 Milliarden Franken überschritten.
Eine Herabsetzung oder gar Aufhebung der Wertfreigrenze war und ist auf Bundesebene wiederholt Gegenstand politischer Diskussionen. Am 17. Dezember 2015 zum Beispiel reichte der Thurgauer Nationalrat Markus Hausammann eine Motion mit dem Titel "Den Einkaufstourismus nicht weiter mit Steuergeschenken fördern" ein. Am 15. März 2017 reichte Ständerat Werner Hösli eine Motion mit dem Titel "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen" ein. Diese forderte eine Reduktion der Wertfreigrenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland zum privaten Gebrauch von 300 auf 50 Franken. Am 10. Mai 2017 beantragte dann der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Diese wurde am 6. Juni 2017 zur Vorberatung an die WAK-SR überwiesen; unser Rat hat also eine Überweisung an[NB]die[NB]Kommission beschlossen. Dann geht es weiter: Am 12.[NB]Juni 2017 ging eine weitere Motion in dieser Sache von Nationalrat Marcel Dobler ein. Sie wurde auch im Nationalrat angenommen.
Am 13. Juni 2017 reichte Ständerat Peter Hegglin seine Motion mit dem Titel "Stopp der Zoll- und Steuerfreigrenze rund um die Schweiz" ein; Mitunterzeichner waren auch Ständerat Roland Eberle und ich. Die Motion verlangte, im grenzüberschreitenden Einkaufsverkehr bestehende Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer zu schliessen. Es seien mit den Nachbarstaaten Regelungen zu definieren, um entweder mit informatikgestützten Mitteln beim Grenzübertritt die im Einkaufsland geltende Mehrwertsteuer zurückzuerstatten und die im Einfuhrland geltende aufzurechnen oder die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückzuerstatten, sondern die aufgrund der Einkaufserhebungen abgeleitete Summe dem Nachbarstaat zu überweisen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Ständerat wies die Motion jedoch seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu.
Mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 entschied der Nationalrat, ein Postulat seiner Finanzkommission anzunehmen. Am 22. Dezember 2017 reichte der Kanton St. Gallen die Standesinitiative "Keine Subventionierung des Einkaufstourismus" ein. Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Standesinitiativen und Vorstössen aus beiden Räten.
In seinem Bericht zur Geldpolitik vom 6. Dezember 2016 und in seinen Stellungnahmen zu den verschiedenen Vorstössen der Vergangenheit wies der Bundesrat jeweils darauf hin, dass die Wertfreigrenze im Jahr 2002 bei 300 Franken angesetzt wurde, um den administrativen Aufwand für die Zollverwaltung im Reiseverkehr möglichst klein zu halten. Bei einem Einkauf von 300 Franken fällt lediglich eine Mehrwertsteuer von Fr. 23.10 an, und falls es sich um Lebensmittel handelt, gar nur eine solche von Fr. 7.50. Diese leichten Mehrkosten hätten dann, führte der Bundesrat aus, angesichts der sich tendenziell vergrössernden Preisdifferenz bei den Produkten aus dem In- und Ausland keine nennenswerte Auswirkung auf das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten. Er geht deshalb davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen. Dem stände ein erheblicher und kaum vertretbarer Mehraufwand für den Zoll gegenüber. Die tiefere Wertfreigrenze würde zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen im Reiseverkehr führen, die für die Zollverwaltung nur mit einem unverhältnismässigen und keineswegs kostendeckenden Aufwand zu bewältigen wäre.
Tatsache ist aber, dass der Einkaufstourismus die Schweizer Wirtschaft und insbesondere den Detailhandel in Grenznähe in ganz beträchtlichem Masse schädigt. Es werden Arbeitsplätze gefährdet, und es entsteht umweltbelastender Mehrverkehr. Zudem entgehen dem Schweizer Fiskus etwa 500 bis 600 Millionen Franken an Mehrwertsteuern. Der administrative Mehraufwand bei einer Senkung der Wertfreigrenze würde sich in Grenzen halten, insbesondere würden persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant zollfrei bleiben. Auch die Untergrenze von 5 Franken für die Erhebung der Steuer könnte beibehalten werden. Um den Aufwand für die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht allzu gross zu halten, könnten beispielsweise auch Mehrwertsteuer-Automaten eingerichtet werden. Verschiedene Möglichkeiten sind zu prüfen und sind einfach zu realisieren.
Die nun vorliegende Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", zielt in die gleiche Richtung wie die bereits erwähnten Vorstösse. Sie hat aber den Vorteil, dass sie nicht einfach eine neue fixe Grenze betragsmässig festsetzen will, was durchaus als willkürlich empfunden werden könnte und von weiten Teilen der Bevölkerung möglicherweise nicht verstanden würde. Die Standesinitiative verlangt stattdessen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Aufgrund der Ergebnisse der erwähnten Studie kann davon ausgegangen werden, dass gerade bei Klein- und Spontaneinkäufen auf eine Rückforderung verzichtet würde.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, heute der Standesinitiative Thurgau Folge zu geben. Es kann doch nicht sein, dass aus Gründen von möglichen administrativen Aufwänden oder technischen Herausforderungen - was ich nicht richtig glauben kann - dieses wichtige Anliegen, das wir jetzt schon lange beraten, einmal mehr vom Tisch gefegt wird. Deshalb bitte ich Sie, der Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", Folge zu geben und damit den Weg frei zu machen, sodass wir uns jetzt konkret und intensiv an die Lösung dieses Problems machen können.