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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-09-18

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-09-18

Wortprotokoll

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung und Bestrafung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggression und Kriegsverbrechen. Es geht somit um die schwersten Verbrechen überhaupt. Der Strafgerichtshof verfolgt nur diese Verbrechen und keine anderen. Die Verantwortung für die Strafverfolgung liegt in erster Linie bei den nationalen Justizbehörden. Der Strafgerichtshof kann sich nur dann für zuständig erklären, wenn ein betroffener Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, diese Verbrechen selber zu verfolgen.

Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen auf internationaler Ebene ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Friedenssicherung, für Stabilität und letztlich Wohlstand. Die Schweiz hat sich deshalb für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes stark engagiert. Die Bundesversammlung genehmigte dessen Grundlage, das Römer Statut, im Oktober 2001 praktisch einstimmig. Mittlerweile zählt das Statut 122 Vertragsstaaten.

Le 14 décembre 2017, l'Assemblée des Etats Parties au Statut de Rome a adopté par consensus une résolution sur les amendements au statut que nous traitons aujourd'hui ici.

Quelle est la teneur de ces changements, de ces amendements? Ils confèrent à la Cour pénale internationale la compétence de condamner, à titre de crimes de guerre, les actes suivants commis lors de conflits armés internationaux et non internationaux:

1.[NB]l'utilisation des armes biologiques;

2.[NB]l'utilisation des armes blessant par des éclats qui ne sont pas localisables par rayons X;

3.[NB]l'utilisation des armes à laser aveuglantes.

Quelles sont les conséquences pour la Suisse? La ratification des présents amendements n'entraînera aucune modification du droit interne suisse.

Weshalb sollte die Schweiz diese Änderungen ratifizieren? Durch die Ratifizierung dieser Änderungen möchte der Bundesrat erstens den existierenden Verboten dadurch Nachdruck verleihen, dass Verletzungen dieser Verbote vom Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden können. Zweitens möchte der Bundesrat den Einsatz der Schweiz zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen bekräftigen. Drittens möchte der Bundesrat einen Beitrag zur Umsetzung der verfassungsmässigen Grundsätze unserer Aussenpolitik leisten, nämlich zur Friedenssicherung, zur Stabilität und zum Wohlstand.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen die Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts.