Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-09-18
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Wir behandeln heute eine Vorlage über ein Thema, das für unser Parlament nicht alltäglich ist, jedoch für den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt eine hohe Bedeutung hat: das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.
Das Römer Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes mit Sitz in Den Haag. Es geht unter anderem zurück auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die zu einer Kodifizierung von Prinzipien über die Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufriefen. Im Juni und Juli 1998 fand in Rom unter Beteiligung der Schweiz eine Staatenkonferenz statt, die das dort ausgearbeitete Statut am 17. Juli 1998 annahm. 123 Staaten sind dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes beigetreten. Änderungen des Statuts richten sich nach den in den Artikeln 121 und 122 vorgesehenen Verfahren. Eine Änderung muss von einem Vertragsstaat wiederum ratifiziert werden, damit sie für ihn in Kraft tritt. Bisher, bis 2017, hat es zwei Änderungen gegeben, welche das Verbrechen der Aggression betrafen.
Am 14. Dezember 2017 hat die Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts im Konsens entschieden, dass der Strafgerichtshof neu dafür zuständig sein soll, die Verwendung folgender Waffen als Kriegsverbrechen zu ahnden: biologische Waffen, Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, sowie blindmachende Laserwaffen.
Der Schweizer Gesetzgeber hat die Verwendung dieser drei Waffentypen bereits 2011 unter Strafe gestellt. Die Schweiz hat also in dieser Frage eine Vorreiterrolle inne. Sie setzt sich auch im Bereich des humanitären Völkerrechts gegen die Verwendung besonders brutaler und auch die Zivilbevölkerung treffender Waffen ein.
Wie schon erwähnt, müssen Änderungen durch die Vertragsstaaten ratifiziert werden, in der Schweiz also durch unser Parlament, was Gegenstand der heutigen Vorlage ist.
Durch diese sinnvolle Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wird die internationale Strafjustiz gestärkt. Mit der Ratifikation der Änderungen leistet die Schweiz ihren Beitrag zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz sowohl von Zivilpersonen als auch von an den Kampfhandlungen beteiligten Personen.
Die Vorlage ist zwar nicht in der Legislaturplanung verankert, sehr wohl aber in den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2019. Eine Genehmigung und Ratifikation ausserhalb der Legislaturplanung ist insofern unproblematisch, als die Ratifikation keine Gesetzesänderung und keine spezifischen finanziellen und personellen Auswirkungen nach sich zieht, jedoch eine erhebliche Wirkung nach aussen hat.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, dass eine Ratifizierung unterstützt werden soll und diese Vorlage für die Verfolgung von Kriegsverbrechen wichtig ist. Sie hat deshalb der Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.
Die Erweiterung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wurde von verschiedenen Kommissionsmitgliedern als sinnvoll beurteilt, zumal die Verbote in der Schweiz, wie bereits erwähnt, seit 2011 gelten. Es gab auch kritische Stimmen. So wurde festgestellt, dass diese Erweiterung nicht das Töten im Krieg verhindere, sondern nur brutale Formen des Tötens. Auch wurden Zweifel gehegt, ob die Unterwerfung unter das Römer Statut für die souveräne Schweiz ein Vorteil sei. Unter Berücksichtigung aller Einwände ist Ihre Kommission klar für diese Vorlage.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen. [PAGE 1667]