Lexipedia

preparatory:AB 251546

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Der Ihnen vorliegende Bericht ist eine Zusammenstellung aller vom Bundesrat, von den Departementen und Bundesämtern im Jahr 2018 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich darüber Bericht. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Verträge, bei denen es eine Kompetenzdelegation vom Parlament an den Bundesrat gibt; hingegen werden im Bericht keine Verträge behandelt, die dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wurden. Kommt das Parlament aber nachträglich zum Schluss, ein bestimmter Vertrag sollte der parlamentarischen Genehmigung unterliegen, kann es dies per Motion fordern. Ich nehme es vorweg: Die Kommission beantragt dies für keinen der Verträge.

Die Kommission hat sich der Zusammenstellung der Verträge angenommen und sie geprüft. Die zur Verfügung stehenden Ausführungen beinhalten Informationen zur Vertragspartei, zum Inhalt und zum Abschlussdatum sowie zu den allfälligen Kosten. Mit diesen Angaben wird eine hohe Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit über die Vertragstätigkeit der Bundesbehörden geschaffen. Dies wurde von allen Delegationen in der Kommission positiv beurteilt und auch verdankt.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 526 Vertragsabschlüsse und Vertragsänderungen durchgeführt; das sind 15 Vertragsabschlüsse bzw. 18 Vertragsänderungen weniger als 2017. Wir haben 2018 also eine Spur weniger Verträge abgeschlossen als im Vorjahr. In dieser doch stattlichen Zahl sind neben bilateralen auch viele multilaterale Verträge enthalten, was dem Bestreben der Schweiz, bei der weltweiten Vertretung ihrer Interessen über solide Rechtsgrundlagen zu verfügen, entspricht.

In der Diskussion wurde nachgefragt, ob hier wirklich alle Verträge aufgeführt seien, insbesondere auch die Verträge der Deza. Es wurde bestätigt, dass alle gemeldeten Verträge aufgeführt sind, dass es aber nur Verträge sind, die rechtlich bindend sind. Viele Projektverträge, wie sie beispielsweise die Deza abschliesst, sind nicht als völkerrechtliche Verträge zu qualifizieren; diese sind hier deshalb auch nicht aufgeführt.

Auch nicht aufgeführt sind alle vertraulichen und geheimen Verträge; das ist, glaube ich, logisch. Diese werden von der Bundeskanzlei zusammengestellt und von der GPK geprüft.

Die Kommission bedankt sich beim EDA für die übersichtliche und gut lesbare Zusammenstellung und beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

preparatory:AB 251546 | Lexipedia | Lexipedia