Walker Felix · Nationalrat · 2000-03-16
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-16
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Villiger hat dem Parlament in den letzten Tagen im Sinne von vorauseilendem Gehorsam etwas den politischen Wind aus den Segeln genommen. Ich komme, weil noch viele Redner eingetragen sind, hier nur auf einzelne Punkte zu sprechen.
Die Stempelabgabe ist ja eine sehr alte Steuer und eigentlich schon immer - zumindest aus finanztheoretischer Sicht - ein Sündenfall gewesen. Sie hat sich nun aber zu einer regelrechten Erbsünde entwickelt. Was ist zu diesem Ausfall von 400 bis 500 Millionen Franken zu sagen? Ich bin der Meinung, dass man hier nicht von einem Ausfall sprechen kann, sondern wahrscheinlich eher von einer Schadensbegrenzung sprechen muss. Im Übrigen geht es um einen Bereich, der der Bankiervereinigung bzw. den Banken grosse Sorgen macht: Bei diesen prohibitiven Rahmenbedingungen entstehen Ausfälle, die nicht sein müssten. Ich will Ihnen Beispiele nennen: Die Pensionskasse des Kantons Zürich macht praktisch alle ihre Geschäfte im Ausland; bei der AHV ist es dasselbe; bei den Anlagefonds, in einem stark wachsenden Markt, ebenso. Diese Wettbewerbsverzerrung muss man beheben.
Zur Kompensation: Wir wären ja eigentlich offen für eine Kompensation beim gleichen Marktsegment. Nur muss man sehen: Finanztheoretisch ist dies nicht sehr sinnvoll; aber auch rein sachlich stossen wir auf Schwierigkeiten. Im Vordergrund steht beispielsweise eine Steuer auf Depots. Bei Depots reden wir von Substanz, von Vermögen. Hier müsste in erster Linie auch die Frage der Verfassungsmässigkeit abgeklärt werden. Zudem geht es ums Steuersubstrat der Kantone. Nur am Rande: Die Doppelbesteuerungsabkommen sprechen alle von Wohnsitz. Damit wäre das Ganze ein Schlag ins Wasser. Man sollte nicht eine schlechte alte durch eine ebenso schlechte neue Steuer ersetzen.
Vielleicht noch ein Wort zum Sündenfall: Ursprünglich war die Stempelsteuer nicht so ergiebig. Weil die Banken einen guten Job machten, ist die Steuer im Laufe der Jahre ergiebig geworden und bringt über 2 Milliarden Franken ein. Je schöner das Sündigen, umso grösser die Gefahr, das Schuldgefühl zu verdrängen. Ich traue Ihnen, Herr Bundesrat Villiger, schon zu, dass Sie ein bisschen ein schlechtes Gewissen haben. Sie können es als Finanzminister nicht so zeigen, aber wir möchten Ihnen helfen, aus diesem Dilemma herauszukommen, indem wir für die Überweisung der Motion eintreten.