Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-19
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die gemeinhin als Cornu-Bericht bekannte Administrativuntersuchung von Untersuchungsrichter Pierre Cornu aus dem Jahre 1991 beleuchtet den Aufbau, die Verbindungen und das Wirken der Organisation P-26. Der Bericht in der ungeschwärzten Version ist heute noch als geheim klassifiziert und befindet sich mittlerweile ordnungsgemäss im Bundesarchiv, wo er bis 2041 einer fünfzigjährigen Schutzfrist unterliegt. Das heisst, der Bericht ist der Geschichte nicht entzogen. Er ist nur für eine bestimmte Periode geheim, und dann können auch Historiker sich damit befassen. Bereits 2011 hat der Nationalrat eine praktisch identisch lautende Motion Lang mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Angehörigen der Organisation P-26 deutlich abgelehnt.
Mit Beschluss vom 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, ein geschwärztes Exemplar des Berichtes für die Öffentlichkeit freizugeben. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 hat der damalige Chef des VBS die GPDel darüber informiert, dass die intensive Suche nach den fehlenden Vorakten zum Cornu-Bericht inklusive Nachfragen bei den Anfang Neunzigerjahre verantwortlichen Personen keine Ergebnisse gezeitigt hat. Über den Verbleib der Vorakten herrscht heute Unklarheit. Mit Schreiben vom 16. Mai 2019 habe ich die GPDel schliesslich darüber informiert, dass das VBS im Einvernehmen mit dem Bundesarchiv die aktive Suche nach diesen Dokumenten beendet hat.
Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat, die ungeschwärzte und, wie erwähnt, heute noch als geheim klassifizierte Version des Berichtes sowie die zugehörigen Untersuchungsakten vorzulegen. [PAGE 1692]
Aus folgenden Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion: Aufgrund des Quellenschutzes und im Interesse guter Beziehungen zu befreundeten ausländischen Staaten hat die Eidgenossenschaft auch heute noch ein aktuelles Geheimhaltungsinteresse an gewissen Teilen des Berichtes. Viele heute noch lebende Personen haben Untersuchungsrichter Cornu damals Informationen nur unter Zusicherung der Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Personen auch heute noch ein Recht auf die Wahrung ihrer Anonymität haben. Die Offenlegung der Identität dieser Personen sowie des Inhalts der Aussagen zum heutigen Zeitpunkt könnte zudem das Vertrauen in den Bund unter Umständen derart erschüttern, dass auch in künftigen Fällen die Vertraulichkeit von Zeugenaussagen nicht mehr glaubwürdig garantiert werden kann. Aus denselben Gründen lehnt der Bundesrat auch die Offenlegung der zugehörigen Untersuchungsakten ab.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.