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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19

Wortprotokoll

Artikel 89g Absatz[NB]4 des Strassenverkehrsgesetzes soll gemäss Motionär dahingehend angepasst werden, dass auch mit automatischen Fahrzeugfahndungs- und Verkehrskontrollsystemen via Verknüpfung mit dem Fahndungssystem Ripol festgestellt werden kann, ob ein aktuell vollzogener Führerausweisentzug vorliegt oder nicht. Das tönt an sich sinnvoll und ist nachvollziehbar. Ich habe dazu zwei Bemerkungen, und ich kann mir vorstellen, dass hier eventuell auch ein kleines Missverständnis vorliegt.

Die erste Bemerkung ist, dass die Polizei heute schon feststellen kann, ob einem Fahrer, den sie bei einer Verkehrskontrolle überprüft, aktuell der Führerausweis entzogen wurde. Die Beamten haben jederzeit Zugriff auf das Fahndungssystem Ripol, wo dann alle wichtigen Angaben zu den Fahrzeuglenkenden, also Führerausweisdaten, aktuelle Führerausweisentzüge, vorsorgliche Entzüge, Sicherungsentzüge usw., abrufbar sind. Das haben mir die Beamten so gesagt, das kann ich bestätigen.

Was Sie nun, Herr Nationalrat Guhl, zusätzlich wünschen, ist, dass auch die unbemannten automatischen Fahrzeugfahndungs- und Verkehrskontrollsysteme auf die Informationen über die Fahrzeuglenkenden zugreifen können. Wie gesagt, das tönt interessant. Man sagt, man könnte so ohne nennenswerten Aufwand feststellen, ob sich eine Person ohne Führerausweis ans Steuer gesetzt hat oder nicht.

Nur, und jetzt komme ich zur zweiten Bemerkung und damit zu dem, was ich vorhin gesagt habe, dass vielleicht ein kleines Missverständnis vorliegt: Die automatischen Fahndungssysteme sind nicht auf die Kontrolle des Fahrzeuglenkers ausgerichtet und für sie sinnvoll; vielmehr kontrollieren sie das Fahrzeug. Fahrzeug und Lenkerin oder Lenker, das wissen Sie, ist nicht das Gleiche. Das heisst, man kontrolliert mit dem automatischen Fahndungssystem das Fahrzeug; aber das Fahrzeug erlaubt keinen Rückschluss auf die Lenkerin oder den Lenker. Würde also das Auto einer Person erfasst, gegen die ein Führerausweisentzug vorliegt, dann gäbe es einen Alarm - das müssen Sie auch noch wissen, das ist nicht nur irgendein Foto -, ganz egal, ob nun der Fahrzeughalter selber am Steuer sitzt oder ob es die Partnerin ist ober ob es eines der Kinder ist oder sonst jemand. Es gibt einen Alarm.

Gerade in Zeiten des immer weiter verbreiteten privaten Carsharings wäre das, denke ich, schon irgendwann auch wieder ein Problem für die Polizei, weil man riskiert, dass Personen, die völlig legal unterwegs sind, ins Visier der Polizei geraten. Da muss man dann wirklich auch abwägen. Wofür brauchen wir diese automatisierten Fahndungssysteme? Diese brauchen wir für einen Banküberfall. Wenn es beim Fahrzeug einen Alarm gibt, folgt die Polizei diesem Fahrzeug und stoppt es dann. Wenn es aber ein Fahrzeug ist, bei dem unter Umständen gar nicht der entsprechende Lenker am Steuer sitzt, es dann einen Alarm gibt und die Polizei losfährt, dann könnte das auch zu schwierigen Situationen führen.

Ich sehe aber, dass ich Sie noch nicht überzeugt habe.