Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Reimann möchte, dass Fahrzeuge rechts abbiegen dürfen, auch wenn die Ampel auf Rot steht, es sei denn, dass es explizit per Schild verboten wäre oder es eine separate Ampel für die Rechtsabbieger geben würde. Sie haben auch gesagt, dass man in Kanada, Italien, Deutschland mit der Rechts-trotz-Rot-Regel Erfolge erzielt habe.
Die Idee, das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel zuzulassen, ist nicht ganz neu. Man kann sie immer wieder bringen, und sie wurde auch schon gebracht. Der Bundesrat hat sie im Rahmen eines Postulates Hochreutener aus dem Jahr 2006 und dann noch im Rahmen einer Interpellation Hiltpold geprüft und ist beide Male zum Schluss gekommen, dass er sie verwirft. Der Bundesrat ist schon damals - wie auch heute wieder - zur Erkenntnis gelangt, dass sich der Verkehrsfluss mit dieser Massnahme nur in bescheidenem Ausmass verbessern liesse. Ich sage also nicht, er würde sich gar nicht verbessern lassen, aber: in bescheidenem Ausmass.
Umgekehrt würde aber natürlich die Gefahr von Fahrzeugkollisionen steigen, vor allem natürlich Kollisionen mit Radfahrerinnen und Radfahrern, die dann geradeaus fahren. Man muss sich auch überlegen, dass es neue Konfliktsituationen mit Fussgängerinnen und Fussgängern geben könnte. Das belegen übrigens auch Studien aus Deutschland und aus den USA, wo man gesehen hat, dass Kollisionen zwischen Fussgängern und anderen kreuzenden Verkehrsströmen zunehmen. Das ist ein Problem.
Schliesslich noch eine weitere Überlegung des Bundesrates: Wir sind ja daran, dass man an Kreuzungen mit Ampeln für die Velos immer häufiger Radstreifen oder auch so Haltelinien, die eben vor den Fahrzeugen liegen, schafft. Das sind wichtige Massnahmen - das ist eben Teil dieser Veloinfrastruktur, die ich vorhin erwähnt habe - für einen sicheren und effizienten Langsamverkehr. Das heisst, überall dort, wo es solche Markierungen gibt, wäre dann ein Rechtsabbiegen für den motorisierten Verkehr nicht möglich. Sie können nicht den Radfahrern sagen, sie können geradeaus fahren, und der andere kann abbiegen. Das heisst, der Nutzen von Rechtsabbiegen trotz roter Ampel ist aus unserer Sicht zu klein, um diese Abstriche bei der Verkehrssicherheit in Kauf zu nehmen und diese Massnahmen zu rechtfertigen.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt. Wir müssen uns schon ein bisschen entscheiden, worauf wir setzen wollen. Wenn wir in [PAGE 1713] unserem Land die Veloinfrastruktur verbessern, tun wir letztlich auch etwas für die Autos. Denn wenn man selber in der Stadt fährt und sieht, wie anspruchsvoll es ist, mit den verschiedenen Verkehrsträgern zurechtzukommen, dann weiss man, dass klare Verhältnisse auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer von Vorteil sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.