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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19

Wortprotokoll

Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes zu unterbreiten. Das Ziel ist, dass die Stromkundinnen und -kunden zumindest teilweise ihre Messdienstleister frei wählen können. Es geht dabei um den Verkauf, die Vermietung, die Installation von Mess- und Steuersystemen sowie Dienstleistungen und Messungen. Diese sollen nicht, wie das heute der Fall ist, den Netzbetreibern vorbehalten bleiben, sondern es soll eine Öffnung vorgenommen werden.

Diese Motion, Herr Nantermod, wurde im September 2017 eingereicht. Sie mussten jetzt bis zur Beratung lange warten. Die Stellungnahme des Bundesrates liegt auch naturgemäss fast schon zwei Jahre zurück. Der Bundesrat hat sich damals grundsätzlich offen gezeigt, hat dann aber mehr aus verfahrenstechnischen Gründen die Motion zur Ablehnung empfohlen. Sie haben es richtig bemerkt: In der Zwischenzeit ist ja mit der Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz auch zumindest die Frage einer Teilwahlfreiheit für die Konsumenten in diesem Bereich der Messdienstleister und Messgeräte unterbreitet worden.

Was ich Ihnen sagen kann: Die Antworten auf diesen Vorschlag - nicht nur, aber auch auf diesen Vorschlag - im [PAGE 1715] Rahmen der Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz gehen ein bisschen in verschiedene Richtungen. Es gibt diejenigen, die die volle Wahlfreiheit wollen, es gibt aber auch andere, die das Monopol beibehalten wollen. Das können Sie sich vorstellen. Bei den Überlegungen, die wir uns jetzt hier machen, sehen wir es schon so - und insofern haben wir hier keine Differenz zu Ihnen -, dass eine Öffnung des Messwesens, sei es eine Teil- oder eine vollständige Öffnung des Messwesens, auch ein grosses Innovationspotenzial hat. Dem können wir beipflichten. Wo wir Ihnen ebenfalls beipflichten - da hat Ihnen meine Vorgängerin bereits beigepflichtet -, ist, dass zum Teil bei den Preisen die Bedingungen einfach so sind, dass der Wettbewerb nicht wirklich voll durchschlagen kann.

Sie hören die Offenheit des Bundesrates, die er ja auch bereits bei der Lancierung der Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht hat. Ich kann Ihnen heute nur so viel sagen: Der Bundesrat wird über diese Frage - Öffnung des Messwesens - demnächst entscheiden. Er wird sich auch im Rahmen der Kenntnisnahme der Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz mit dieser Frage beschäftigen.

Ich kann dem Entscheid des Bundesrates heute leider nicht vorgreifen, aber Sie hören: Sie stossen auf offene Ohren - so viel kann ich sagen.