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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-23

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorab eine Präzisierung zu den Ausführungen von Kollege Hämmerle und Kollegin Teuscher: Es gibt zwei und nicht nur einen Fonds - damit das klar ist.

Ich bitte Sie, Artikel 76 Absätze 1 und 2 zu lesen: Da ist präziser erläutert, was ein Stilllegungsfonds und was ein Entsorgungsfonds ist; es handelt sich nicht um nur einen Fonds, der geäufnet werden muss. Der Bundesrat, der Ständerat und die Minderheit Hämmerle streben an, dass die bereits bestehenden Fonds für Entsorgung und Stilllegung die Beiträge und Ansprüche pro Kernkraftwerk individuell verwalten - wie das bis jetzt der Fall ist. Es soll aber bei beiden Fonds auf das gesamte Fondsvermögen zurückgegriffen werden können, wenn bei einem Betreiber die Mittel nicht ausreichen; darüber hinaus besteht eine Nachschusspflicht für alle Beitragspflichtigen und Anspruchsberechtigten.

Wie schon gesagt handelt es sich nicht nur um eine Solidar-, sondern - besser gesagt - um eine Sippenhaftung. Das bedeutet für mich eine unzulässige Ungleichbehandlung der Kernkraftwerkbetreiber untereinander, aber auch der Kernkraftwerkbetreiber gegenüber Vertretern anderer Wirtschaftszweige. Das verletzt für mein Verständnis und das Verständnis der FDP-Fraktion die Grundsätze der Rechtsgleichheit, der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit. Es bedeutet aber auch für den einzelnen Betreiber ein zusätzliches, ausservertragliches und gesetzlich auferlegtes Risiko für ein Verhalten Dritter, auf das er selber keinen Einfluss nehmen kann - ebenso wenig wie der Bund Einfluss darauf nehmen kann. Die von Herrn Hämmerle vorgebrachten gemeinsamen Interessen der Branche können kein Argument sein, in einem einzelnen Gesetz eine Sippenhaftung einzuführen. Ich erinnere Sie an die Motorfahrzeug-, Flug-, Pharma- und Chemiebranche, für die Sie ebenfalls eine solche Solidar- und Sippenhaftung einführen müssten, nämlich überall dort, wo durch den Betrieb von Anlagen oder Fahrzeugen Risiken geschaffen werden. Ich möchte diesem Unterfangen von Anfang an einen Riegel vorschieben.

Noch ein Wort zu den Fonds in Ergänzung zur Frage von Frau Wyss und zur Antwort von Kollege Speck: Im Jahre 2006 werden im Entsorgungsfonds die Sollrückstellungen erreicht sein, für Leibstadt, das erst 1984 als letztes Werk in Betrieb ging und noch nicht so viele Rückstellungen in den Fonds einwerfen konnte, im Jahre 2011. Herr Speck hat darauf hingewiesen: Die Gesamtkosten der Entsorgung werden auf rund 12 Milliarden Franken geschätzt; die Sollrückstellung Ende 2001 beim Entsorgungsfonds betrug 7,5 Milliarden Franken; die Istrückstellung, die die Werke damals aufwiesen, bzw. der Geldbetrag, den sie nun in den zentral verwalteten Fonds einwerfen müssen, beläuft sich auf 8,2 Milliarden Franken.

Frau Wyss, die Werterhaltung ist Sache des Fondsbetreibers, denn es wurde so verfügt, dass die Werke ihre Gelder in den Fonds einschiessen müssen. Sie müssen in Schweizer Franken bezahlen, und es ist dann Sache des Fondsbetreibers und in dessen Verantwortung, dass er es richtig anlegt. Diese Situation ist vergleichbar mit einem Pensionskassenbetreiber. Diese Gelder müssen frankenmässig erhalten bleiben. Das Risiko, dass der Fondsbetreiber Fehler macht, können Sie nicht dem anlasten, der gezwungenermassen sein Geld dort anlegen muss und keinen Einfluss darauf hat, wie sein Franken dort angelegt und verwendet wird. Das ist Risiko, das vom Fondsbetreiber, letztlich dann vom Bund zu tragen ist.

Der Stilllegungsfonds, der andere Fonds, von dem wir sprechen, verfügte Ende 2000 über 0,94 Milliarden Franken bei geschätzten Gesamtkosten - Basis 1998 - von 1,5 Milliarden. Das immer wieder heraufbeschworene Risiko der öffentlichen Hand ist also nach meinem Dafürhalten äusserst gering. Ich erinnere nochmals daran: Es gibt keinen Anlass, [PAGE 1329] von der üblichen Pflicht abzuweichen und hier eine Solidar- oder Sippenhaftung einzuführen. Wir haben ein klares System: Wir haben einen Fonds Entsorgung, einen Fonds Stilllegung. Jeder Betreiber bezahlt dort ein, hat dort sein individuelles Konto, und die Gelder, die er einzahlt, sollen ihm auch nach seinen Bedürfnissen wieder zukommen, nicht einem Dritten; und vor allem soll er keine Nachschusspflicht für einen Dritten haben, dessen Tätigkeit er nicht beeinflussen kann.

Stimmen Sie also der Mehrheit zu, verwerfen Sie den Antrag der Minderheit Hämmerle.