Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2002-09-23
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Dieser Artikel 81bis, den die Kommission nur sehr knapp befürwortet hat, gehört keinesfalls in dieses Gesetz. Diese Belange gehören zum Netzbetrieb und auch nach der bedauerlichen Ablehnung des EMG keinesfalls in ein Gesetz, welches sich mit einer Erzeugungstechnologie befasst. Die Versorgungssicherheit, die mit diesem Artikel gestützt werden soll, ist ja nach Beurteilung der EMG-Gegner heute optimal, also gibt es gar keinen Handlungsbedarf. Falls doch, ist es aber eine Thematik, welche man nicht so nebenbei jetzt rasch regeln kann. Vielmehr müssen wir uns den Raum freihalten, wie wir Netzbelange künftig regeln wollen.
Die Formulierung dieses Artikels ist aber auch in sich selbst widersprüchlich. Sollen die Anteile nun nach erneuerbarer Energie oder nach öffentlicher Beteiligung zugeteilt werden? Es ist nicht klar. Der Artikel ist so nicht umsetzbar. Er widerspricht zudem einer diskriminierungsfreien Durchleitung. Im Weiteren wird übersehen, dass man in einem Netz die Erzeugungsart von Strom nicht feststellen kann. Durchgeleitet wird, was die Verbraucherinnen und Verbraucher an der Steckdose benötigen. Das EMG sah hier bereits eine Privilegierung bei der Durchleitung vor, allerdings richtigerweise zugunsten der Verbraucher und nicht der Netzbetreiber. Mit dem Netzbetrieb hat dies aber eben gar nichts zu tun und mit der Sicherstellung der Versorgung schon gar nicht. Die Netzbetreiber haben für einen sicheren Betrieb zu sorgen, ungeachtet der Herkunft der Energie.
Ich bitte Sie deshalb, diesen unklaren, realitätsfremden Artikel, welcher so zudem nicht umsetzbar ist, abzulehnen und dazu meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Mit den Einzelanträgen Banga und Suter wird das Thema Netzgesellschaft trotz intensiver Beratung beim EMG neu aufgerollt. Nun haben wir aber das EMG abgelehnt, und es gibt diese Netzgesellschaft nicht. Diesen Anträgen haftet der [PAGE 1331] Nachteil an, dass eine Mitwirkung weiterer Akteure bei einer Netzgesellschaft verlangt wird, ohne aber deren Einbindung und deren materielle Verantwortung irgendwie zu klären. Diese Anträge bauen auf dem untauglichen Artikel 81bis auf, ohne mit dessen Inhalt aber direkt etwas zu tun zu haben. Die Einheit der Materie ist hier auch nicht gewährleistet. Auch diese beiden Einzelanträge gehören nicht in das Gesetz; sie wollen Dinge regeln, die wir anderswo regeln müssen.
Ich bitte Sie, diese beiden Anträge ebenfalls abzulehnen.