Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-09-19

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-19

Wortprotokoll

Es geht bei diesen Artikeln im Grundsatz um die Anspruchsberechtigung und die Rentenhöhe. Der Antrag der Minderheit I (Kuprecht) betrifft verschiedene Artikel dieser Vorlage. Da es sich um einen Grundsatzentscheid handelt, wie es bereits der Kommissionspräsident gesagt hat, werde ich aber nur einmal in diesem Bezug sprechen.

Zentral ist eigentlich Artikel 28b, in dem es um die Festlegung der Höhe des Rentenanspruches geht. In Absatz 4 wird bestimmt, wie der Anspruch bei einem Invaliditätsgrad unter 50 Prozent ist. In Absatz 2 wird festgehalten, dass bei einem Invaliditätsgrad von 50 bis 69 Prozent die Entschädigung prozentual dem Invaliditätsgrad entspricht. [PAGE 799] Schwelleneffekte können somit in dieser Kategorie vermieden werden. Sowohl in Absatz 2 wie auch in Absatz 4 handelt es sich um die Festlegung von Teilrenten.

Absatz 3 von Artikel 28b hält nun fest, ab wann eine volle Invalidenrente bezahlt wird. Im Grundsatz geht es um die Frage, wo wir die Schwellenwerte bei der Rentengestaltung eliminieren und das bisherige System mit Stufen zu einem stufenlosen Rentensystem umbauen wollen. Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft auf Seite 2617, dass der Invaliditätsgrad "grundsätzlich mit dem Rentenanspruch übereinstimmen" soll, wodurch die Schwellenwerte eben eliminiert werden können. Deshalb implementiert er das stufenlose Rentensystem bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 70 Prozent.

Die Einführung dieses stufenlosen Rentensystems ist eigentlich gar nichts Neues. Bereits in der IV-Revision 6b mit der Botschaft 11.030 wollte man Schwellenwerte vermeiden und sah eine volle IV-Rente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent vor. Die Begründung unter Ziffer 1.3.1.2 auf Seite 5718 war damals einleuchtend: "Die Anrechnung der Einkommen bei Invaliditätsgraden ab 80 Prozent ist notwendig, um für die Gruppe der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner keinen neuen Schwelleneffekt zwischen einem Invaliditätsgrad von 79 und 80 Prozent zu schaffen. Es wird davon ausgegangen, dass rund 90 Prozent der Rentnerinnen und Rentner, welche einen Invaliditätsgrad zwischen 80 und 100 Prozent aufweisen, kein anzurechnendes Erwerbseinkommen erzielen und deshalb auch künftig eine ganze Rente erhalten werden." Mit anderen Worten: Man wollte weitere Stufen mit Schwelleneffekten vermeiden und die erzielten Renteneinkommen besser berücksichtigen.

Dieser Argumentation des BSV ist eigentlich nichts beizufügen. Ich bin deshalb der Überzeugung, dass die damalige Argumentation des BSV auch heute noch absolut ihre Gültigkeit hat und wir auch einen Schwelleneffekt zwischen 70 und 80 Prozent vermeiden sollten. Die heutige Vorlage nimmt diese Bedenken aber nicht mehr auf und zementiert eben gerade bei Invaliditätsgraden zwischen 70 und 80 Prozent einen unnötigen Schwelleneffekt und schafft neue Probleme bei der Anrechnung eines möglichen Einkommens.

Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum gesagt: Wir haben gegenüber dem Nationalrat in Bezug auf die IV-Rechnung ein Nullsummenspiel. Das Umlagedefizit ist nach wie vor vorhanden, und niemand weiss, ob die IV diese Darlehensschuld wirklich bis ins Jahr 2032 zurückzahlen kann. Ich persönlich glaube nicht daran. Einsparungen sind deshalb weiterhin nötig, zumal es durch politische oder gerichtliche Entscheide jederzeit wieder zu einem Wachstum der Anzahl von Rentenbezügerinnen und -bezügern kommen kann. Der Antrag der Minderheit I geht also auf die Botschaft aus dem Jahr 2011 zurück, nimmt die Stufenlosigkeit bis 80 Prozent wieder auf und setzt die volle Rente ab diesem Invaliditätsgrad fest. Dadurch können strukturelle Einsparungen von rund 78 Millionen Franken gemacht werden. Dies entspricht etwa dem Einsparungseffekt der Kürzung des Nationalrates bei der Kinderrente, die wir in der Kommission auch aus Gründen der Verlagerungseffekte auf die Stufe Kantone und Gemeinden zu Recht gestrichen haben.

Ich bitte Sie deshalb, den grundsätzlich richtigen Willen zur Aufhebung der Schwelleneffekte, wie er eigentlich in der Botschaft begrüsst wurde, konsequent bis zu einem Invaliditätsgrad von 79 Prozent in die Tat umzusetzen. Ich ersuche Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Die Botschaft von 2011 hat in diesem Punkt auch heute noch ihre Gültigkeit.