Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die IV-Revision, die uns nun vorliegt, ist, wie beim Eintreten gesagt wurde, die erste seit Langem, die nicht unter dem Aspekt der Einsparung und der Verschlechterung der Leistungen durchgeführt wird. Die Revision hat unter dem Aspekt der sozialen Sicherheit und der Stärkung des Systems der IV, mit dem Ziel der Optimierung des Systems in Richtung Arbeitsintegration, grundsätzlich eine positive Qualifikation verdient.
Ein besonderer Fokus liegt auf jungen beeinträchtigten Menschen, bei denen, wenn immer möglich, vermieden werden soll, dass sie lebenslang eine Rente beziehen müssen. Die Massnahmen zur Förderung der Integration, die - von der Kommission einstimmig unterstützt - getroffen werden sollen, sind durchwegs positiv. Auch positiv zu werten ist, dass die Kommission alle Fehler, die der Nationalrat in die Revision eingebaut hat, jetzt grundsätzlich wieder beseitigt. Die Einstimmigkeit in diesen Punkten bei der Kommissionsberatung ist auch für die weitere Behandlung des Geschäftes ein gutes Signal. Es wird damit auch in der Zukunftsperspektive nicht von einem Referendum betroffen sein.
Es gibt einen Punkt, in dem die Vorlage kritisch zu beurteilen ist: Das ist die Frage des Wechsels zum stufenlosen Rentensystem. Zusammen mit den Verbänden der Betroffenen, der IV-Allianz, und mit der Minderheit II beantrage ich Ihnen, beim bisherigen Rentensystem zu bleiben.
Es gibt zwei Aspekte zu unterscheiden: den Aspekt des Systems überhaupt - wie sieht es aus Sicht des Systems aus? - und die Perspektive der Betroffenen.
Aus Sicht des Systems selber - es ist bereits ausgeführt worden, auch durch den Kommissionssprecher - ist die Revision kostenneutral, sie soll weder Einnahmen bringen noch zusätzliche Ausgaben verursachen. Es ist eine Revision, die aus anderen Gründen vorgenommen wird: weil gesagt wird, die Arbeitsintegration solle gefördert werden. In dem Sinne und so gesehen ist die Revision neutral. Allerdings ist keine Revision, die ein System umstellt, wirklich neutral aus Sicht des Systems. Die Revision bringt einen enormen Umstellungsaufwand: Sie beschäftigt die ohnehin stark belasteten, mit dem Vollzug des Systems betrauten Behörden und schafft eine Unruhe.
Woher kommt es, dass wir in der IV im Gegensatz zur Unfallversicherung kein stufenloses Rentensystem haben? Es gibt Gründe dafür. Die IV ist eine viel jüngere Versicherung als die Unfallversicherung, die ja von Anfang des letzten Jahrhunderts stammt und bei der es ein stufenloses System gibt. Die IV kommt aus den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Sie kannte nur ganz grobe Einteilungen und kennt diese bis heute. Es gibt, so lautete mindestens die Begründung dafür, einen Unterschied zwischen dem Unfall als relativ hartem Tatbestand und der Krankheit, wo die Schätzungen, das Ermessen - auch die Gutachten, wie wir in dieser Revision gesehen haben - eine viel grössere Rolle spielen.
Die IV operierte ursprünglich ja nur mit zwei Schwellenwerten: mit 50 Prozent Invalidität, die zu einer halben Rente führten - das ist bis heute so -, und mit 66,66 Prozent Invalidität, bei denen es eine ganze Rente gab. Dieses System ist in einem weiteren Schritt dann etwas verfeinert worden, mit der Einführung einer Dreiviertelrente bei 60 Prozent Invalidität und der Festlegung des Anspruches auf eine ganze Rente bei 70 Prozent Invalidität, verbunden dann aber mit der Einführung einer Viertelrente ab einer Invalidität von 40 Prozent.
Mit diesem Schwellenwert von 40 Prozent hat man einen grossen Unterschied zur Unfallversicherung geschaffen. Damit ist auch gerade die erste Begründung gegeben, weshalb die Stufenlosigkeit, wie sie jetzt von der Mehrheit vorgesehen ist, auch etwas fragwürdig ist. Hier richte ich mich an den Kommissionssprecher, Kollege Eder, dessen ausgezeichneten Ausführungen sonst nichts beizufügen ist. Wenn jemand eine Invalidität von 25, 30 oder 35 Prozent hat, ist das doch eine ganz erhebliche Invalidität. Mit der Unfallversicherung kann man das illustrieren. Einschränkungen von 25, 30 oder 35 Prozent sind in der Unfallversicherung ganz erhebliche Einschränkungen und Invaliditäten. Hier bleibt man, sicher auch aus Kostengründen, beim unteren Schwellenwert von 40 Prozent. Und wenn man nun einen solchen Schwellenwert als tiefste Stufe annimmt, dann, muss ich sagen, ist die Argumentation der Stufenlosigkeit im System doch etwas fragwürdig.
Es kommt dazu, wenn man die Sichtweise der Betroffenen wählt, das ist auch vom Kommissionssprecher zutreffend dargelegt worden, dass sich bezüglich der Invaliditäten zwischen 40 und 50 Prozent für viele eine leichte Verbesserung ergäbe. Auch zwischen 50 und 60 Prozent wäre das noch der Fall. Hingegen gäbe es eine empfindliche Verschlechterung - das wird auch in der Botschaft richtig ausgewiesen - bei Invaliditäten zwischen 60 und 70 Prozent. [PAGE 800]
Für das System ist das finanziell neutral. Aber wenn Sie das gewichten müssen, meine ich - mit den Verbänden der Betroffenen und der Fachwelt -, dass die Einschränkungen bei hohen Invaliditäten ab 60 Prozent sehr viel schwerer wiegen als jene bescheidenen Verbesserungen bei tiefen Invaliditätsgraden. Denn je höher der Invaliditätsgrad ist, desto schwieriger wird eine Verwertung der Arbeitsfähigkeit. Das ist auch der Grund, weshalb der Antrag der Minderheit I (Kuprecht) mit der Erhöhung des oberen Schwellenwertes von 70 auf 80 Prozent abgelehnt werden muss. Denn bei einer so beschränkten Resterwerbsfähigkeit ist sehr zu bezweifeln, dass sie real verwertet werden kann.
Es ist ein Problem, dass zwischen 60 und 70 Prozent Invaliditätsgrad eine Verschlechterung eintritt, die empfindlich ist. Die Kommission selber schlägt durch Übergangsbestimmungen Abmilderungen vor. Aber im Ergebnis ist das eine kritische Verschlechterung, die für die Betroffenen sehr empfindlich ist.
Wenn man den unteren Schwellenwert von 40 Prozent doch beibehält, wenn man alle diese Probleme, die vielleicht eher bürokratischer Natur sind, aber doch auch den Verwaltungsaufwand, den ganzen Umstellungsaufwand betreffen, mit einbezieht, wenn man alle diese Elemente und die ursprüngliche Begründung der Einführung dieser Schwellen mit dem Unterschied zwischen Krankheit und Unfall mit einbezieht und diese Argumente gewichtet, dann meine ich doch, dass es auch aus Sicht des Systems - von den Betroffenen her sowieso - bei einem solchen Eingriff insgesamt fragwürdig ist, hier diese Änderung vorzunehmen. Es verwundert deshalb auch nicht, dass der Arbeitgeberverband - das ist jetzt nicht ein Verband, der mir nahesteht - sagt, dass man diese Übung gleich seinlassen solle, wenn man die Erhöhung des oberen Schwellenwerts von 70 auf 80 Prozent im Sinne des Minderheitsantrages Kuprecht nicht gutheisst; ich meine, das kann nicht infrage kommen. Dann bringt die Übung eben nur Unruhe in das System und bringt im Ergebnis nichts.
Ich meine zum Schluss noch, dass die Aussichten, dass der Nationalrat uns folgen würde, sehr intakt sind, wenn wir jetzt in diesem Punkt auf diese Revision verzichten und hier im System nicht eine Änderung vornehmen würden, die ja keine finanziellen Konsequenzen hat. Ein Antrag Lohr, der genau das beantragt hat, was ich hier mit der Minderheit II will, ist im Nationalrat nur ganz knapp gescheitert.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dieser Minderheit zu folgen.