Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-19
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Hier geht es um Artikel 38 Absätze 1, 1bis und Buchstabe d der Übergangsbestimmung zum IVG sowie um Artikel 35ter Absätze 1 und[NB]2 und die Übergangsbestimmung zum AHVG - also konkret um die Höhe der Kinderrenten. Die Debatte zu dieser Frage wurde im Nationalrat sehr intensiv geführt. Der Entscheid der Grossen Kammer kann als Grundsatzbeschluss gewertet werden, nämlich dahingehend, dass ein IV-Rentenbezüger am Ende nicht besser dastehen soll als jemand, der keine IV-Rente bezieht. Dies entspricht auch ganz der Auffassung unserer Kommission.
Zur genauen Abklärung liessen wir die finanziellen Verhältnisse von Familien vergleichen, von denen die einen Anspruch auf Kinderrenten und EL haben, während die anderen keine derartigen Sozialversicherungsleistungen erhalten. In allen berechneten Konstellationen zeigte sich, dass die Familien mit Kinderrenten und EL weniger Einkommen zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und EL.
Diese Fakten zeigten, so wurde in der Kommission argumentiert, dass eine Kürzung der Kinderrenten nicht angebracht sei. Dies gelte umso mehr, als der Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem einen Teil der Rentnerinnen und Rentner finanziell schlechterstelle. Die Beschlüsse des Nationalrates, der das stufenlose Rentensystem und die Kürzung der Kinderrente kumuliert hatte, seien zu einschneidend. Besonders markant wären die Verschlechterungen im Bereich der heutigen Dreiviertelrente, also bei einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent.
Unsere Kommission sprach sich mit 12 zu 0 Stimmen einstimmig dagegen aus, die Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente zu kürzen. Erwähnt wurde auch, dass man einen derart wichtigen Entscheid politisch nicht ohne Vernehmlassung angehen sollte.
Gestatten Sie mir eine zusätzliche Ergänzung: Die Kommission hat wunschgemäss auch den Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulates 16.3910, "Kinderrenten der ersten Säule vertieft analysieren", erhalten. Der Bundesrat hat dieses Postulat im Rahmen seiner Botschaft zur AHV 21 erfüllt, indem er dort ein separates Kapitel zu den Kinderrenten erarbeitet hat. Es würde jetzt zu weit führen und die Debatte zu stark belasten und in die Länge ziehen, wenn ich hier noch weitere Ausführungen machen würde. Die Frage der Kinderrente wird sowieso irgendwann wieder separat angeschaut werden müssen. Es gibt nämlich auch politisch sensible Fragen, beispielsweise jene bezüglich des Exports. Es wäre gut und sicher auch richtig, wenn man dies in einem grösseren Rahmen diskutieren könnte.