Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-09-19
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-09-19
Wortprotokoll
Vorweg meine Interessenbindung: Ich präsidiere die parlamentarische Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen. [PAGE 1711]
In dieser Motion fordere ich nichts Neues. Ich fordere einzig, dass die Polizei mit den Systemen weiterarbeiten kann, mit denen sie vor der Inkraftsetzung von Artikel 89g Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes gearbeitet hat. Worum geht es? Verschiedene Kantonspolizeien haben sogenannte automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrskontrollsysteme beschafft, sogenannte AFV-Systeme. Ich spreche hier von den existierenden mobilen Systemen, welche temporär irgendwo aufgestellt werden. Diese Motion fordert keine fix installierten Kontrollsysteme, das wäre Sache der Kantone.
Mit diesen AFV-Systemen werden Autonummern gescannt und mit einer Fahndungsdatenbank abgeglichen. Damit werden gestohlene Fahrzeuge und auch gesuchte Verbrecher gefunden. Mit den AFV-Systemen werden aber auch Lenker erwischt, die mit dem Auto fahren, obwohl ihnen der Führerausweis dauerhaft oder temporär entzogen wurde. Die kantonalen Datenschützer haben diese Systeme der Kantonspolizeien kontrolliert und abgenommen und stehen mit den Kantonspolizeien laufend in Kontakt. Es lief alles reibungslos - bis zum 1. Januar 2019. An diesem Datum wurde der besagte Artikel in Kraft gesetzt. Die Hoheit der Verkehrszulassungsdaten ging da von den kantonalen Strassenverkehrsämtern an das Astra über. Das Astra will die Daten über die temporären Führerausweisentzüge nicht mehr den Kantonspolizeien übermitteln.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme damit, dass mit den automatischen Systemen zu viele unbescholtene Personen ins Visier der Polizei geraten könnten. Hierzu ist zu entgegnen: Diese Systeme waren ja in Kraft, und es gab keinerlei Klagen. Es gibt wirklich keine Anzeigen gegen Personen, die in diesen Scanner geraten wären. Weiter argumentiert der Bundesrat, die Polizei könne ja auch über Ripol auf diese Daten zugreifen. Nur: Die Ripol-Daten kann man nicht mit den AFV-Systemen abgleichen. Diese Datenbanken funktionieren nicht zusammen. Man braucht also die Daten des Astra. Zudem ist es so, dass die Ripol-Daten dann verwendet werden, wenn z. B. zwei Polizisten am Strassenrand stehen und ein Auto herauswinken und überprüfen. Damit werden aber nur sehr wenige Fahrzeuge kontrolliert.
Es braucht sehr viel, bis jemandem der Führerausweis entzogen wird. Damit der Führerausweisentzug seine Wirkung entfaltet, muss er von der Polizei auch durchgesetzt werden. Man muss einmal erwischt werden, und dann fahren die Leute auch nicht mehr. Gemäss Aussagen von Verkehrspsychologen fahren etwa 40 Prozent der Fahrzeuglenker, denen der Ausweis entzogen wurde, dennoch herum. Die Wahrscheinlichkeit, ohne Ausweis erwischt zu werden, ist eben heute sehr klein. Sie wird noch viel kleiner, wenn wir den Polizeien nicht die Werkzeuge geben, die sie brauchen, um diese Massnahme eben durchzusetzen. Warum soll die Polizei nicht weiterhin mit solchen modernen Mitteln arbeiten können, die es heute schon gibt? Ich spreche hier von den mobilen Kontrollen, welche irgendwo an einem Vormittag für zwei, drei Stunden aufgestellt werden und dann wieder weggenommen werden. So hat man dann wirklich auch die Bestätigung.
Wenn Sie also die Verkehrssicherheit erhöhen wollen und wenn Sie möchten, dass diese Leute zwischendurch erwischt werden, wenn Sie wollen, dass die Polizeien ihren Job machen können, dann stimmen Sie dieser Motion bitte zu!