Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-19
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Es geht hier um den Ersatz eines Ausdrucks, wie er vom Nationalrat beschlossen worden ist, nämlich des Begriffs "Kinderrente" durch "Zulage für Eltern". Zur ganzen Thematik haben wir von der Verwaltung einen Bericht verlangt. Gemäss diesem Bericht wäre "Zusatzrente für Eltern" wahrscheinlich der beste Begriff. Der Bericht erläutert, was die vom Nationalrat beschlossene Änderung in Bezug auf eine Umsetzung bedeutet: "Auch ist zu berücksichtigen, dass der administrative Aufwand bei einer Änderung des Begriffs beträchtlich wäre: Damit die Anpassung kohärent, einheitlich und an das gesamte schweizerische Gesetzessystem angepasst erfolgen kann, sind umfassende Gesetzgebungsarbeiten erforderlich. Nicht nur Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sowie Vorsorgereglemente der Pensionskassen, sondern auch[NB]alle Weisungen, Richtlinien und Kreisschreiben auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, die den Begriff 'Kinderrente' enthalten, sowie unzählige Broschüren, Internetseiten usw., auch von Privaten, zum Beispiel Beratungsstellen, müssten angepasst werden." - So weit der Auszug aus dem Bericht.
Die Kommission war sich einig: Diese Änderung bringt keinen Mehrwert und verursacht bloss administrativen Aufwand. Deshalb will sie beim Begriff "Kinderrente" bleiben, auch wenn er möglicherweise nicht genau das bezeichnet, wofür er stehen sollte.
Es ist ohnehin eine Illusion, gesetzgeberisch Begriffe ausradieren zu wollen, denn diese werden trotzdem noch jahrelang benutzt. Ein Beispiel ist das Wort "AHV-Alter", das gemäss Vorschlag des Bundesrates ja nun durch "Referenzalter" ersetzt werden sollte. Tatsache ist, dass sich der Begriff "Referenzalter" nicht durchgesetzt hat, ja überhaupt nicht verwendet wird.
Aus diesen Gründen beantragt unsere Kommission mit 12 zu 0 Stimmen, beim geltenden Recht zu bleiben. Der Begriff "Kinderrente" ist seit mehr als vierzig Jahren im IVG und auch in anderen Gesetzen verankert. Er hat in der Praxis bis jetzt nie zu Problemen geführt. Der Antrag betrifft auch das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.