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Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-19

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-19

Wortprotokoll

Eine Minderheit Rechsteiner Paul beantragt bei Artikel 22 Absatz 2 des Ausgleichsfondsgesetzes, dass der Bund bis zur vollständigen Entschuldung der IV den jährlichen Zinsaufwand auf dem IV-Verlustvortrag übernimmt. Der AHV kämen pro Jahr 50 Millionen Franken zu, was die Entschuldung beschleunigen würde. Zudem erlaube die gegenwärtige finanzielle Lage des Bundes dies.

Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Es brauche eine Gesamtschau, was die IV angehe. Das habe man mit der Vorlage erreicht. Aber die Gesamtschau brauche es auch in der Finanzpolitik. So etwas losgelöst von einer Vorlage, ohne Vernehmlassung, ohne Diskussion im Bundesrat zu beschliessen, das wäre, so die Ansicht der Mehrheit, keine seriöse parlamentarische Arbeit. Zudem fehle auch die Meinung des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Die Kommissionsmehrheit wollte die Vorlage nicht zusätzlich belasten. Zudem sei glaubwürdig aufgezeigt worden, dass die Sanierung der IV auf gutem Weg sei. Man solle einen Sanierungspfad, der über Jahre strategisch vorgegeben worden sei, nicht einfach verlassen, sondern weiterhin beschreiten. Weitere Diskussionspunkte in der Kommission waren die Ausgabenbremse, die Schuldenbremse und der Negativzins.

Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen und den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul abzulehnen.