Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-09-23
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat an einer kurzen Sitzung am 19.[NB]September die Beschlüsse des Nationalrates vom 17.[NB]September zur Kenntnis genommen. Der Nationalrat hat mit einer Ausnahme die Beschlüsse des Ständerates akzeptiert. Nur bei Artikel 10 betreffend das subsidiäre E-ID-System des Bundes wollte er unserer Formulierung nicht folgen, sondern hat eine Kompromisslösung zwischen der nationalrätlichen - das heisst der bundesrätlichen - Formulierung und der Formulierung des Ständerates verabschiedet. Der Entscheid fiel mit 125 zu 52 Stimmen deutlich aus. Der Kompromissvorschlag enthält die folgenden Elemente: Erstens wird die Artikelüberschrift präzisiert. Wie der Bundesrat vorschlägt, soll es sich um ein subsidiäres E-ID-System des Bundes handeln. Zweitens wird als Bedingung für die Errichtung eines subsidiären Bundessystems ausdrücklich aufgenommen, dass der Bundesrat eine eigene Lösung realisieren beziehungsweise der Bund sich an einem Unternehmen beteiligen kann, wenn die Zwecke gemäss Artikel 1 Absatz 2 nicht erfüllt sind.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schlägt Ihnen nun einstimmig vor, diese neue Formulierung zu akzeptieren und damit die letzte Differenz zu bereinigen. Als Gründe für diesen Entscheid unterstreicht die Kommission für Rechtsfragen namentlich Folgendes:
1.[NB]Zwischen der ständerätlichen und der neuen nationalrätlichen Fassung besteht eigentlich kein Unterschied, auf jeden Fall kein grosser, weil der Bundesrat so oder so die Möglichkeit des Betriebs eines Bundessystems beziehungsweise der Beteiligung an einem Unternehmen erst nach eingehender Abklärung, also namentlich bei Nichterfüllung der Zwecke, realisiert.
2.[NB]Die subsidiäre Regelung wird nun besser konkretisiert. Es wird also grössere Rechtssicherheit geschaffen.
Namens der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates empfehle ich Ihnen also, diese letzte Differenz auszuräumen und den nationalrätlichen Beschluss zu Artikel 10 zu akzeptieren.