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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-09-23

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Worum geht es? Der Bundesrat will die Situation der betreuenden Angehörigen verbessern. Ein neues Gesetz, das ist für viele ein rotes Tuch und wird als solches bereits abgelehnt, aber dieses neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentschädigung angepasst.

Wie sehen die konkreten Lösungen aus? Für kurze Abwesenheiten soll im Obligationenrecht der Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners verankert werden. Das ist im heutigen Gesetz nicht klar geregelt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates darf jedoch der Urlaub drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr nicht übersteigen. Die Folgekostenabschätzung rechnet mit Mehrkosten für die Wirtschaft in der Grössenordnung von 90 bis 150 Millionen Franken.

Bezüglich Berechtigtenkreis, Dauer bzw. Stückelung der verschiedenen Mindestanforderungen bestehen Minderheiten. Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass es eine Limitierung braucht und das nicht offen sein darf. Wir sind aber auch überzeugt, dass es eigenverantwortliche Lösungen braucht, und entsprechend ist die Minderheit Bertschy zu unterstützen.

Ich komme zum zweiten Punkt, zum Betreuungsurlaub für Eltern eines schwerkranken oder verunfallten Kindes. Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist, haben berufstätige Eltern häufig keine andere Wahl, als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben. Davon - es ist eigentlich eine erschreckende Zahl - sind jährlich etwa 4500 Familien betroffen. Zur Entlastung dieser Familien schlägt der Bundesrat die Einführung eines Betreuungsurlaubes von maximal 14 Wochen mit Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung vor. Der Urlaub muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden. Die Entschädigung wird in der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft integriert. Es fallen Kosten in der Grössenordnung von 74 Millionen Franken an. Gemäss Bundesrat ist die Finanzierung sichergestellt, ohne den aktuellen Beitragssatz der EO zu ändern.

Der dritte Punkt betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Neu wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades ausgeweitet. Die Mehrkosten sind für die AHV marginal. Sie werden nämlich gerade einmal auf eine Million Franken pro Jahr geschätzt. Gemäss Bundesrat wird der Anspruch auf Betreuungsgutschriften zudem auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet, sofern sie seit mindestens fünf Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Mit dieser Massnahme sollen mehr pflegebedürftige Personen selbstständig zu Hause leben können.

Bezüglich der Betreuungsgutschriften der Lebenspartner und Lebenspartnerinnen unterstützen wir die Minderheit I (Bertschy), welche verlangt, dass die gemeinsame Haushaltführung als Anforderung auf zwei Jahre verkürzt wird.

Zum letzten Punkt: Die Auszahlung einer Hilflosenentschädigung und eines Intensivpflegezuschlages der IV für Kinder soll angepasst werden. Heute wird der Anspruch für jeden Tag, den das Kind im Krankenhaus verbringt, sistiert. Künftig soll der Anspruch erst dann sistiert werden, wenn das Kind einen ganzen Kalendermonat im Krankenhaus verbracht hat. Die Massnahme verbessert die Situation der Eltern von behinderten Kindern, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Kind während eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust in Kauf nehmen zu müssen. Für die Invalidenversicherung entstehen dadurch Kosten von jährlich rund zweieinhalb Millionen Franken.

Pflegende und betreuende Angehörige sind eine tragende Säule in unserem Gesundheitswesen. Der Kommissionssprecher hat die Schätzungen für die geleisteten Stunden und die Monetarisierung derselben erwähnt. Die pflegenden und betreuenden Angehörigen brauchen nicht nur Anerkennung und Wertschätzung, wie es Frau Herzog gefordert hat, sondern sie brauchen ganz klar auch Unterstützung. Es ist Zeit, dass Langzeitpflegende entlastet werden. Es ist Zeit, dass für die Kurzzeitpflege einfache, flexible Lösungen eingeführt werden. Nur so ist es möglich, Erwerb und Pflege bzw. Betreuung miteinander zu kombinieren. Diese Kombination ist im Interesse der Betreuenden, aber auch im Interesse der Wirtschaft.

Eine Lösung des Problems ist dringlich. Sie ist insbesondere dringlich angesichts der Bedeutung, welche das Anliegen in der Bevölkerung und für die Wirtschaft hat. Diese Dringlichkeit erlaubt keine weitere Verzögerung.

Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten.