Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-09-23
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion ist für die Vorlage, denn sie ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit familiären Betreuungs- und Pflegeaufgaben. Dem Vorwurf der Minderheitssprecherin, Frau Herzog, ist entgegenzuhalten, dass diese Vorlage auf einem Postulat der CVP-Ständerätin Anne Seydoux aus dem Jahr 2009 basiert. Wenn die Umsetzung einer Vorlage zehn Jahre dauert, dann ist es wohl eher zufällig, dass sie in ein Wahljahr fällt.
Familien sollen möglichst eigene Lösungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienalltag wählen können. Dazu brauchen sie die nötigen Rahmenbedingungen, die ihnen eine gute gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Eigenverantwortung ermöglichen. Frauen übernehmen noch immer einen grösseren Teil von familiären Betreuungs- und Pflegeaufgaben, gehen heute aber in der Regel gleichzeitig auch einer Erwerbstätigkeit nach. Das führt zu Doppelbelastungen, welche zu einem gesundheitlichen Risiko führen können. Eine Verbesserung der Vereinbarkeit von[NB]Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ist auch ein Beitrag zum Erhalt der Erwerbstätigkeit von weiblichen Fachkräften.
Die CVP unterstützt die vier vorgeschlagenen Massnahmen: erstens die Neuregelung der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung von Angehörigen; zweitens den Betreuungsurlaub für Eltern schwer beeinträchtigter Kinder mit einer Lohnfortzahlung über die Erwerbsersatzordnung (EO), denn dadurch stehen nicht die einzelnen Arbeitgeber in der finanziellen Verantwortung, was vor allem für kleine Unternehmen eine problematische finanzielle Belastung darstellen könnte; drittens die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV; viertens den Verzicht auf die Einstellung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags für Kinder während eines Spitalaufenthalts von weniger als einem Monat. Diese Massnahmen stärken die Angehörigenbetreuung. Sie helfen, die finanziellen Folgen einer Betreuung von kranken oder verunfallten minderjährigen oder erwachsenen Personen durch Eltern oder Angehörige zu verringern, zumal Familien heutzutage oftmals auf zwei Einkommen angewiesen sind.
Von der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung werden die neu vorgesehenen Leistungen als ungenügend bezeichnet. Arbeitgeber- und Gewerbeverband hingegen lehnen die Vorlage wegen der Verteuerung der Lohn- und Lohnnebenkosten ab. Zwischen diesen beiden Forderungen nach einem stärkeren Leistungsausbau und keinen Entlastungsmassnahmen für Erwerbstätige mit Betreuungsaufgaben gilt es eine Abwägung vorzunehmen. Die CVP-Fraktion hat diese Abwägung zugunsten dieser Vorlage gemacht und unterstützt die Anträge der Kommissionsmehrheit. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen sind eine wirtschaftsverträgliche Lösung für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege. Weiter gehende Forderungen lehnen wir ab.
Von Arbeitgeberseite wird darauf hingewiesen, dass auf betrieblicher Ebene auf freiwilliger Basis Lösungen gefunden und zum Teil grosszügige freiwillige Leistungen gewährt werden. Das ist zweifellos so und verdient auch Dank und Respekt. Nur, es gibt Betriebe, welche diese soziale Verantwortung nicht wahrnehmen. Eine gesetzliche Grundlage schafft den Anspruch auf Leistungen, garantiert eine rechtsgleiche Behandlung der Arbeitnehmenden und bringt Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Gesellschaftliche Wertschätzung unentgeltlicher Betreuungsarbeit ist wichtig, gibt aber keine soziale und wirtschaftliche Sicherheit. Nur lobende Worte über den grossen Wert der Betreuungsarbeit von Angehörigen genügen daher nicht mehr; die Wertschätzung dieser Arbeit muss auch einen materiellen Wert haben bzw. darf nicht zu finanziellen Engpässen oder Lücken in der Altersvorsorge führen. Dabei ist klar, dass es viele Betreuungssituationen gibt und nie alle Arbeit entschädigt werden kann. Angehörigenbetreuung und -pflege ist für die Gesellschaft von unschätzbarem Wert und kostengünstiger als professionelle Pflege. Die Wirtschaft ist Teil der Gesellschaft, und es ist der Wirtschaft zumutbar, diesen sozialen Beitrag zu leisten.
Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt die Kommissionsmehrheit. [PAGE 1753]