Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-09-24
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-24
Wortprotokoll
Ausgelöst durch Medienberichte über starke Erhöhungen der Saläre in der Führungsetage der SBB - es ging zum Teil fast um eine Verdoppelung der Entschädigungen - begann im Frühjahr des letzten Jahres eine lebhafte öffentliche Diskussion über die Entlöhnung des Managements von Bundesbetrieben und bundesnahen Betrieben. Die Reaktion unseres Parlamentes blieb nicht aus. Die KVF, die Finanzdelegation sowie die SPK unseres Rates befassten sich intensiv mit der Thematik, und es wurden auch mehrere parlamentarische Vorstösse und Initiativen eingereicht. In der engagierten Debatte über die dringlichen Interpellationen Hassler 01.3019 und sozialdemokratische Fraktion 01.3034 während der Session in Lugano dominierte die Auffassung, dass bei der Festsetzung der Kaderlöhne von SBB, Post und Swisscom das richtige Augenmass verloren gegangen sei. Im Weiteren wurde geltend gemacht, dass der Bundesrat seine Verantwortung als Vertreter der Eigner dieser Betriebe nicht genügend wahrgenommen habe.
Im anschliessend erstellten Bericht des Bundesrates, datiert vom 5. Juni des letzten Jahres betreffend Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte wurden die rechtlichen Verhältnisse umfassend dargelegt. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass die Kaderlöhne der SBB und der Post marktgerecht sind und eher im unteren Bereich der Bandbreite liegen. Wiederholt machte der Bundesrat geltend, dass auch die Bundesbetriebe und die bundesnahen Betriebe auf den Arbeitsmarkt Rücksicht nehmen müssen. Dennoch präsentierte der Bundesrat ein Massnahmenpaket, um das gegenseitige Vertrauen von Öffentlichkeit, Politik und Unternehmen wieder zu stärken. Konkret schlug er die Erhöhung der Transparenz und eine Standardisierung der Berichterstattung zuhanden der Finanzdelegation vor.
Zudem gab der Bundesrat die Absicht bekannt, für Unternehmen, die der Bund alleine besitzt oder die ihm auf andere Weise besonders nahe stehen, für die Festsetzung von Kaderlöhnen und Verwaltungsratshonoraren Grundsätze mit empfehlendem Charakter zu erlassen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf indessen sah der Bundesrat nicht. Vielmehr erachtet er die geltenden gesetzlichen Grundlagen nach wie vor als genügend und zweckmässig.
Diese Auffassung wurde von unserer Staatspolitischen Kommission nicht geteilt. Eine gesetzliche Regelung im Bereich der Kaderlöhne drängt sich aus politischen, sozialen und ökonomischen Gründen auf. Managerlöhne von Unternehmen, die im Besitze der öffentlichen Hand sind und die letztlich uns allen als Bürgerinnen und Bürgern und als Steuerzahlern gehören, werden in der Öffentlichkeit besonders kritisch beurteilt. Für die Bevölkerung ist nicht verständlich, warum das Management dieser Betriebe sehr hohe Löhne bezieht, während die gleichen Unternehmungen aus Spargründen ihre Dienstleistungen fortlaufend abbauen und z. B. Poststellen und Bahnhöfe schliessen. Problematisch ist es auch, wenn sich die Schere zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einkommen immer mehr öffnet. Damit nehmen die sozialen Spannungen zu, und der soziale Friede ist gefährdet. Schliesslich sind wir uns vermutlich einig, dass den Bundesbetrieben und den bundesnahen Betrieben eine gewisse Vorbildfunktion zukommt.
Aus all diesen Gründen beschloss unsere Kommission, für den Bundesrat rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit er auf die Kaderlöhne und die Verwaltungsratsentschädigungen bundesnaher Unternehmungen verbindlich einwirken kann und auch muss. Zudem entschlossen wir uns, für das Parlament und damit für die Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen.
Ohne Gegenstimme fasste die SPK-NR den Grundsatzentscheid, eine eigene Parlamentarische Initiative auszuarbeiten. Zu diesem Zweck setzte sie eine Subkommission ein. Diese führte zwei Sitzungen durch. Wir diskutierten einen vom Bundesamt für Justiz ausgearbeiteten Vorentwurf für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes und der entsprechenden Spezialgesetze. Im April dieses Jahres stimmte die Kommission diesem Vorentwurf der Subkommission nach Vornahme einiger Modifikationen einhellig, mit 17 zu 0 Stimmen, zu.
In der Zwischenzeit hat auch der Ständerat im gleichen Sinne gewirkt. Im Februar dieses Jahres beschloss die SPK-SR mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihrem Rat zu beantragen, der Parlamentarischen Initiative Brunner [PAGE 1351] Christiane 01.409 Folge zu geben. Damit gab auch die SPK-SR ihrer Meinung Ausdruck, dass gesetzgeberisch Handlungsbedarf besteht, und der Ständerat folgte ihrem Antrag im März ebenfalls einstimmig.
Welches sind die Grundzüge der Vorlage? Unsere Kommission will den betroffenen Betrieben genügend unternehmerischen Spielraum lassen. Es wird vermieden, ein allzu enges rechtliches Konzept vorzuschlagen. Anderseits muss der Bundesrat angehalten werden, die Verantwortung wahrzunehmen und seine Kontrollfunktion auszuüben. Betroffen sind folgende Betriebe: Es geht um die Post; es geht um die SBB; es geht um andere Unternehmen und Anstalten des Bundes, die als dezentralisierte Verwaltungseinheiten dem Bundespersonalgesetz unterstehen. Es geht um Unternehmen, die kapital- und stimmenmässig von Unternehmen beherrscht werden, die ihrerseits dem Bundespersonalgesetz unterstehen. Es geht schliesslich um alle privatrechtlichen Unternehmungen, die der Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht, wie z. B. Swisscom, Ruag oder die SRG als Verein.
Es wird vorgeschlagen, bezüglich dieser Betriebe den Bundesrat gesetzlich zu verpflichten, verpflichtende Grundsätze betreffend die Entschädigungen des Kaders und der Verwaltungsräte zu erlassen. Der Bundesrat soll also explizit verpflichtet werden, Grundsätze zu erlassen, die für die betroffenen Unternehmen rechtlich verbindlich sind. Inhaltlich beziehen sich diese Grundsätze erstens auf den Lohn des Kaders einschliesslich Nebenleistungen wie zum Beispiel Boni, zweitens auf das Honorar inklusive Nebenleistungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates, drittens auf weitere Vertragsbedingungen wie zum Beispiel berufliche Vorsorge und Abgangsentschädigungen und viertens auch auf die Nebenbeschäftigungen.
Zudem soll der Bundesrat nicht nur Grundsätze, sondern auch Eckwerte definieren, d. h., eine obere Grenze für die Gehälter festlegen. Es geht nicht darum, die oberste Lohnhöhe durch den Bundesrat mit absoluten Zahlen und Frankenbeträgen bestimmen zu lassen, aber es geht darum, den Bundesrat zu verpflichten, diese obere Grenze zu definieren, zum Beispiel indem er das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn bestimmt oder zum Beispiel indem er Bezug auf die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundeszentralverwaltung nimmt. Auch bezüglich der weiteren Vertragsbedingungen wie Abgangsentschädigungen oder berufliche Vorsorge benötigt es nach Meinung der Kommissionsmehrheit Eckwerte, die der Bundesrat zu definieren hat.
Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Verpflichtung zum Erlass von Eckwerten den Handlungsspielraum des Bundesrates zu stark einengt. Dem ist indessen entgegenzuhalten, dass gerade die markanten Lohnerhöhungen in der öffentlichen Diskussion und auch im Parlament heftig kritisiert worden sind. Mit den Eckwerten soll diesen übertriebenen Lohnerhöhungen ein Riegel vorgeschoben werden.
Wenn wir im Frühjahr 2001 in Lugano über alle Parteigrenzen hinweg das Ausmass der Lohnerhöhungen explizit kritisiert haben, so müssen wir dieser Kritik jetzt auch Taten folgen lassen, sonst sind wir nicht glaubwürdig. Bezüglich der Löhne, Honorare und Nebenleistungen soll zudem Transparenz geschaffen werden - und zwar nicht nur für die Finanzdelegation, sondern für das gesamte Parlament und damit auch für die Öffentlichkeit. Dies nicht nur in der allgemeinen Form, wie es der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission wollen, sondern in der aktuellen und konkreten, auf die einzelne Person bezogenen Form. Es besteht hier ein öffentliches Interesse, weil es um öffentliche Betriebe geht, die letztlich uns allen gehören. Deshalb muss diese Information genau, aktuell und allgemein zugänglich sein. Transparenz schafft Vertrauen.
Welches ist das Konzept des Entwurfes? Der Entwurf der Kommission beschränkt sich darauf, bestehende Bundesgesetze zu ergänzen. Es wird auf ein selbstständiges Kaderlohngesetz verzichtet; die neuen Vorschriften sollen direkt in die bestehenden Gesetze integriert werden. Es geht darum, eine möglichst schlanke Lösung vorzulegen. Die materiellen Bestimmungen werden in zwei Artikeln des Bundespersonalgesetzes konzentriert. In den sektoriellen Gesetzen wie dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz, dem Nationalbankgesetz usw. wird dann auf diese Regelung im Bundespersonalgesetz verwiesen.
Mit dieser Vorlage sollen für die Gestaltung der Lohnpolitik verbindliche Leitplanken geschaffen werden, die der Bundesrat zu definieren und deren Umsetzung er auch zu kontrollieren hat. Damit soll dem Hochschaukeln der Löhne und der Lohntreiberei Einhalt geboten werden. Es soll ein Signal gesetzt werden, dass hier keine Abzockermentalität besteht und die hier zur Diskussion stehenden Bundesbetriebe und bundesnahen Betriebe keine Selbstbedienungsläden für Verwaltungsräte und Spitzenmanager sind. Der Bundesrat wird beauftragt, sich bezüglich der Lohngestaltung mit den Unternehmensleitungen abzustimmen und mitzuhelfen, die Löhne wirklichkeitsbezogen festzulegen. Die vorgeschlagenen Massnahmen dienen dem Ansehen dieser Unternehmen und schaffen Transparenz und Vertrauen gegen aussen und innen.
Ich beantrage Ihnen aufgrund des einstimmigen Entscheides unserer Kommission, auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen. Die Vorlage entspricht dem politischen Willen, wie er in Lugano zum Ausdruck gekommen ist. Gleichzeitig kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen beantragt, der Parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben, weil sie der Meinung ist, dass diese Initiative zu weit geht und den Handlungsspielraum der Unternehmungen zu stark einschränken würde.