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Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-09-23

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft ist es hilfreich, sich konkrete Lebenssituationen vorzustellen, damit man einschätzen kann, ob die vorgeschlagene Lösung wirklich dienlich ist oder ob noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Ich habe bei der Behandlung dieser Vorlage immer wieder an einen Arbeitskollegen gedacht. Bei seiner Partnerin wurde ein Tumor diagnostiziert. Das Paar hatte ein Kind im Vorschulalter. Die Familie musste nicht nur mit dem Schock der Diagnose umgehen, auf meinen Arbeitskollegen kamen riesige organisatorische Herausforderungen zu. Seine Partnerin musste sich sofort einer grösseren Operation unterziehen, die einen mehrtägigen Spitalaufenthalt mit sich brachte. Später folgten Chemotherapie und Bestrahlungen. Immer wieder war der junge Vater gezwungen, bei der Arbeit für einen oder mehrere Tage zu fehlen, weil es einfach nicht anders zu bewältigen war. Dass in einem solchen Fall die Grenze von zehn Tagen, die gemäss der Bestimmung, wie sie Bundesrat und Mehrheit vorschlagen, sehr rasch erreicht wird, ist vermutlich allen klar.

Mit meinem Minderheitsantrag will ich erreichen, dass die obere Grenze von zehn Tagen gestrichen wird. Dies ist [PAGE 1757] gerade in solchen Fällen wie dem von mir vorhin beschriebenen notwendig.

Sie können sich aber auch anstelle der krebskranken Partnerin eine demente Mutter einer Arbeitskollegin vorstellen. Es kommt immer wieder zu kritischen Momenten, welche die Anwesenheit einer Angehörigen erfordern. Ihre Arbeitskollegin ist als Tochter die einzige Angehörige dieser dementen Frau. Da die demente Mutter noch allein in ihrer Wohnung in einem entfernten Kanton lebt, sind solche Einsätze für ihre Tochter mit einer längeren Anreise verbunden. Manchmal ist auch eine Übernachtung bei der Mutter erforderlich. Ihre Kollegin ist noch berufstätig, möchte aber dennoch für ihre Mutter da sein. Eine Heimplatzierung lehnt die Mutter vehement ab. Die Kollegin möchte den Willen ihrer Mutter so lange wie möglich respektieren. Die gemäss Mehrheit gewährten zehn Tage pro Jahr sind sehr rasch erreicht. Ohne den Einsatz Ihrer Kollegin wird für deren Mutter das Verbleiben in der angestammten Wohnung nicht mehr länger möglich sein.

Diese zwei Beispiele, die es tausendfach gibt, zeigen auch Ihnen hoffentlich die Notwendigkeit auf, dass die Limite von zehn Tagen den Bedürfnissen von pflegenden Angehörigen nicht gerecht wird.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.