Rieder Beat · Ständerat · 2019-09-23
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin immer ein wenig belustigt, wenn ich davon höre, dass wir bei den Massnahmen zum Schutz gegen den Klimawandel den zukünftigen Generationen Rechnung tragen sollten. Ich stamme aus einem Tal, aus einem Gebiet, das mit dem Klimawandel jedes Jahr, jeden Tag konfrontiert ist. Wir hatten in den letzten fünfzehn Jahren ungefähr ein Dutzend kleinere oder grössere Murgänge, den grössten 2011: Da war das Lötschental komplett von der Umwelt abgeschnitten. Der Bundesrat kam mit dem Super Puma auf den Platz - ja, CO2-neutral! -, hat schnelle, unbürokratische Hilfe versprochen, und die hauptsächlich betroffene Gemeinde hatte am Ende der Fahnenstange 1 Million Franken Restkosten.
Ich finde es gut, dass diese Kommissionen so unterschiedlich zusammengesetzt sind, dass jeder seinen Hintergrund, seine Erfahrungen in die CO2-Debatte einbringen kann. Mein Hintergrund ist eben ein anderer als z. B. der Hintergrund von Kollege Noser, aber ich glaube, ich kann ihm doch beipflichten: Wir haben am Ende der Fahnenstange eigentlich eine Basis für die weitere Diskussion und für die weitere Beratung dieses CO2-Gesetzes gelegt. Ich finde, wir haben einen besseren Job gemacht als unsere Schwesterkammer.
Die öffentliche Diskussion um die Klimaänderung und deren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Wirtschaft, den Klimaschutz und die damit verbundenen Massnahmen zur Vermeidung des Klimawandels wird in aller Härte und mit allen Mitteln geführt. Man gewinnt den Eindruck, dass vom jüngsten bis zum ältesten Einwohner der Schweiz jeder und jede bereits Position bezogen hätte. Wir im Berggebiet haben Position bezogen. Sie können sicher sein, dass wir die Massnahmen, die effektiv umsetzbar sind und die von uns ertragen werden müssen, auch durchziehen. Aber ich habe meine Zweifel - und da spreche ich als nüchterner Bergler -, ob man von den verbalen Positionen auch dazu übergeht, den Konsum unserer Gesellschaft entsprechend zu verändern. Nur ein kleines Beispiel: Während wir hier in der Detailberatung über Flugticketabgaben beraten, welche in der Kommission an und für sich völlig unbestritten waren, verzeichnet der Flughafen Zürich jährlich neue Spitzenresultate bei den Passagierzahlen und bei den Ab- und Anflügen. Das ist die Realität, die wir heute zur Kenntnis nehmen müssen.
Kommt hinzu, dass die Schweiz rein rechnerisch auch mit sämtlichen Massnahmen, die wir in diesem Gesetz festlegen, effektiv nur einen geringen, wenn auch wichtigen Teil zum Klimaschutz beitragen kann. Weiter kommt hinzu, dass beim Konsumverhalten unserer Gesellschaft, der Schweizerinnen und Schweizer, bis jetzt aufgrund der obenerwähnten Klimadiskussion eigentlich keine wesentliche Änderung beobachtet werden konnte.
Das heisst für mich als Kommissionsmitglied: Es gibt unzweifelhaft eine grosse Kluft zwischen den Beteuerungen und Forderungen zum Klimaschutz einerseits und dem effektiven Konsumverhalten der Menschen andererseits. Ich bezweifle, ob die Bevölkerung der Schweiz nicht nur verbal, sondern auch effektiv bereit ist, die von uns gesetzlich festgelegten Massnahmen umzusetzen. Das wird sich dann weisen. Mit anderen Worten und positiv ausgedrückt: Ohne einen entsprechenden sanften Druck wird unsere Gesellschaft auf diese Herausforderung - und es ist eine grosse Herausforderung - nicht reagieren.
Als Vertreter eines Gebirgskantons halte ich eingangs fest, dass eine wesentliche Klimaänderung längstens eingetreten ist und sich effektiv bereits auf unsere Lebensumstände ausgewirkt hat, d. h., jede Massnahme, die wir beschliessen, ist ein Schutz der gegenwärtig in der Schweiz lebenden Bevölkerung und nicht nur eine Massnahme für die zukünftigen Generationen.
Für mich als Bergler ist auch klar, dass wir, soweit wir es vermögen, unseren Beitrag leisten müssen, um zur Klimaerwärmung möglichst wenig bis überhaupt nichts beizutragen, unabhängig davon, welche Relevanz unser Verhalten für das Gesamtklimaproblem der Welt haben könnte. Daher glaube ich, dass man sich aus dem ganzen Salat der Meinungen und Positionen rund um dieses Gesetz und die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Wirtschaft eine relativ nüchterne Entscheidbasis zulegen müsste.
Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris, welches die weltweite Erwärmung auf 1,5 bis 2 Grad begrenzen will, ratifiziert. Was heisst das? Das heisst, dass die Schweiz die staatliche Verpflichtung eingegangen ist, auf ihrem Staatsgebiet die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Genau das ist unsere Aufgabe, und das machen wir mit dieser Gesetzesrevision. Als zweite Richtlinie sind die Massnahmen, die wir mit diesem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen vornehmen wollen, einerseits sozialverträglich und andererseits marktwirtschaftlich verträglich zu gestalten, immer unter [PAGE 832] Einhaltung des von der Schweiz eingegangenen Reduktionszieles. Wenn wir also Massnahmen beschliessen, müssen diese durch unsere Marktwirtschaft bewältigt werden können. Das heisst, wir dürfen auf keinen Fall über das Ziel hinausschiessen und Massnahmen beschliessen, welche unsere eigene Wirtschaft schädigen, die ja Garant dafür sein soll, dass wir mit den Massnahmen Erfolg haben. Deshalb ist für mich Artikel 4 dieses Gesetzes zentral. Es ist bei jedem einzelnen Entscheid zu beachten, dass eine Massnahme wirtschaftlich und unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit machbar ist.
Des Weiteren - darauf lege ich besonderen Wert - sind diese Massnahmen auch sozialverträglich auszugestalten. Nicht jede Massnahme trifft unsere Bevölkerung immer und überall gleich stark. Am einfachsten ist dies im Zusammenhang mit Artikel 27 nachzuweisen, wo es um die Treibstoffzuschläge geht. Für jeden hier im Saal ist klar, dass ein solcher Treibstoffzuschlag, je nachdem, wo in diesem Land Sie wohnen und wie Sie auf das Privatfahrzeug angewiesen sind, ganz unterschiedliche finanzielle Auswirkungen hat. Dies wurde auch mit der im Rahmen der Beratungen erstellten Studie des Bundesamtes für Umwelt nachgewiesen. Oder noch drastischer formuliert: Es ist völlig unsozial, wenn Sie im hintersten Winkel eines Bergtales wohnen, dort noch den öffentlichen Verkehr abgebaut kriegen, damit vermehrt auf das Privatfahrzeug angewiesen sind, aber gleich viel zahlen müssen wie jemand, der in der Stadt Bern wohnt - Herr Kollege Luginbühl wird es mir verzeihen - und alle fünf Minuten ein Tram vor seiner Haustüre hat. Sozial sind für mich in diesem Zusammenhang Massnahmen, die auch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft bewältigbar sind.
Daher ist mir insbesondere Artikel 9 Absatz 2bis sehr wichtig. Das Standortklima ist bei der Berechnung und der Anwendung von Massnahmen entscheidend. Wir haben in unserem Land grosse klimatische Unterschiede. Diesen unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen und Kantonen unseres Landes ist bei den weiteren Ausgestaltungen der CO2-Massnahmen, insbesondere beim Erlass von Verordnungen und Vollzugsrichtlinien, später Rechnung zu tragen. Die Massnahmen müssen differenziert umgesetzt werden. Eine Massnahme, welche für einen Städter völlig unproblematisch ist, kann in einer Bergregion äusserst einschneidende Wirkung haben - denken Sie insbesondere bei der CO2-Senkung im Gebäudebereich und beim Treibstoffzollzuschlag daran!
Aber alles - und daran halte ich fest - ist in Bezug auf die Zielerreichung zu betrachten. Das heisst für mich, dass die von unserer Kommission vorgenommene Emissionsbuchhaltung von entscheidender Bedeutung ist und dass ich eine Massnahme ablehnen muss, sofern sie dazu führt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Hat eine Massnahme keine massgebliche Auswirkung auf die Emissionsbuchhaltung oder könnte sie gar kontraproduktiv sein - wir werden bei der Detailberatung in einzelnen Punkten darauf zurückkommen -, so ist sie völlig ungeeignet und muss auch nicht, nur um einem Übereifer nachzugeben, im Gesetz aufgenommen werden. Bis auf ein paar wenige Punkte hat die Kommission es eigentlich gut geschafft, Ihnen eine Gesetzesvorlage zu präsentieren, die die Zielerreichung garantiert, ja teilweise sogar übertrifft.
Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz scheint mir die Schaffung eines Klimafonds zu sein, den ich voll und ganz befürworte. Die Verwendung der Mittel dieses Klimafonds ergibt sich aus Artikel 39 des Gesetzes. Ich wollte während der Kommissionsberatungen speziell vermeiden, dass es bei der Bereitstellung von Geldmitteln zu einer einseitigen Ausrichtung auf die Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz kommt, die nicht berücksichtigt, dass - Sie erraten es - in der Schweiz Anpassungskosten an den Klimawandel anfallen. Wir haben nämlich in Artikel 1, dem Zweckartikel, festgelegt, dass dieses Gesetz die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung erhöhen sollte. Dann sollten wir das auch ernst nehmen. Es ist daher hier festzuhalten, dass, selbst wenn die Schweiz die CO2-Emissionen bis ins Jahr 2050 auf null senkt, der Klimawandel in einem gewissen Rahmen nicht mehr aufzuhalten sein wird. Für ein Alpenland wie die Schweiz bedeutet dies äusserst hohe Anpassungskosten, massivste Schäden und massivste Anforderungen an die Schadensvermeidung. Hochwasser, Murgänge oder Bergstürze werden vermehrt auftreten. Das wird gigantisch grosse Anpassungskosten nach sich ziehen, die über die normalen Budgets von Bund, Kantonen oder Gemeinden hinausgehen. Betroffen von diesem Klimawandel werden genau jene Regionen sein - die Bergregionen als erste -, welche bereits strukturschwach sind und im Rahmen dieses Gesetzes im Vergleich zu den Agglomerationen und Städten teilweise erhebliche Mehrbelastungen tragen müssen.
Für mich war daher Artikel 40b dieses Gesetzes eine Conditio sine qua non für die Zustimmung zu diesem Gesetz. Aus diesem Klimafonds muss der Bund auch Mittel für Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an Personen oder Sachen von erheblichem Wert, die sich als Folge der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre ergeben können, bereitstellen. Damit garantieren wir, dass zumindest ein kleiner Teil aus dem Klimafonds dorthin fliesst, wo ein Bedarf an zusätzlichen Geldmitteln mit Sicherheit entstehen wird, nämlich zu den vom Klimawandel Geschädigten, zu jenen Regionen und Gemeinden, wo sich die Naturschäden häufen werden und wo sich das Ausmass der Naturschäden nicht mehr durch eigene Kraft bewältigen lassen wird. Ohne diesen Artikel hätte ich den Gesetzentwurf als oberflächliche und einseitige Beurteilung der gegenwärtigen Situation und der Situation in den nächsten Jahrzehnten betrachtet.
Die Kommission hat sich nach anfänglichem Zögern für diesen Artikel ausgesprochen, wofür ich ihr danke. Es kann ja unmöglich sein, dass wir einerseits Hunderte von Millionen Franken für mehr oder weniger erfolgreiche Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen im In- und Ausland bereitstellen und andererseits dann nicht wissen, wie wir die Vermeidung von Schäden an Personen und Sachen bewerkstelligen wollen. Es kann ja nicht sein, dass wir hier im Bundeshaus darüber streiten, ob wir ein gutes Überwachungs- und Warnsystem für Murgänge und Hochwasser in der Schweiz etablieren wollen, weil wir die finanziellen Mittel nicht haben, und gleichzeitig Milliardenfonds zur Vermeidung von CO2-Ausstoss äufnen. Ich bin der Meinung, dass Artikel 40b erst der Anfang sein wird. Das Parlament wird früher oder später bei realistischer Einschätzung wahrscheinlich grössere Teile der Mittel dieses Klimafonds für die Bewältigung von Schäden verwenden müssen - leider.
Ein weiterer wichtiger und sehr heftig umstrittener Punkt war natürlich die CO2-Senkung bei den Gebäuden und das Gebäudeprogramm überhaupt. Auch hier gilt es an den Grundsätzen einer marktwirtschaftlich tragfähigen und sozial möglichst gerechten Lösung festzuhalten. Die Lösung, die die Mehrheit bei der CO2-Senkung im Gebäudebereich vorschlägt, ist - und hier muss ich einfach den Experten vertrauen - durch die Kantone im besagten Zeitraum beim besten Willen nicht umsetzbar. Öl- und Gasheizungen werden verunmöglicht. Es ist klar, dass dann der Markt, wenn wir zu solchen Anträgen Ja sagen, reagieren wird und wir massenhaft Wärmepumpen installieren, insbesondere auch in den Berggebieten. Das heisst, wir legen den Grundstein für einen signifikanten Anstieg des Stromverbrauchs im Winter, wo wir bereits jetzt viel Strom importieren und bei unserer Versorgungssicherheit an die Grenzen stossen. Wenn man im besagten Zeitraum aus der fossilen Wärmegewinnung aussteigen muss, dann wird man wohl kaum noch zusätzlich in die Gebäudehülle investieren. Insbesondere würden wir dann Gas als Energiefaktor völlig ausschliessen, obwohl Gas in der Transformationsphase eigentlich eine wichtige Rolle für uns spielen könnte.
Ich entnehme einer neulich - 2019 - publizierten Studie der Empa, dass sich bei einer Substitution der fossilen Energie im Mobilitäts- und Heizungsbereich im Ausmass, wie wir uns das bei diesem Gesetz vorstellen, ein zusätzlicher Strombedarf von 13,7 Terawattstunden ergäbe. Das wäre ein Anstieg des aktuellen Strombedarfs um 23 Prozent. Der grösste Teil dieser Nachfrage entstünde im Winter, also dann, wenn wir bereits heute den niedrigsten Anteil an heimischer Stromproduktion haben und extrem auf Stromimporte angewiesen sind. [PAGE 833]
An diesem Beispiel sehen Sie, dass jede der CO2-Massnahmen, die wir beschliessen, eigentlich immer auch mit unserem Energieversorgungssystem, mit der Energiestrategie abzustimmen wäre. Das ist der Kommission nicht in allen Punkten gelungen. Aber es bestehen noch genügend Möglichkeiten, hier korrektiv einzugreifen. Können wir einen solchen rasanten Umstieg in diesem Bereich überhaupt auch aufseiten der Produktion bewältigen, wenn es gleichzeitig, wie wir wissen, so ist - das haben wir in unserer Kommission auch schon diskutiert -, dass wir beim Ausbau der alternativen Energien nicht in den Zielvorgaben liegen? Falls wir die Energiestrategie 2050 nicht einhalten können, ist dies einfach auch beim Gebäudeprogramm mitzuberücksichtigen und ist darauf zu achten, dass wir die Wirtschaft hier nicht an die Wand fahren.
Die Kommission ist dann auch bei Artikel 39 Absatz 3 Buchstabe b dieses Gesetzes auf eine Lösung zurückgekommen, die anfänglich abgelehnt worden war, und hat massiven Erhöhungen der Bundesbeiträge für die Förderung von energetisch verbesserten Gebäudehüllen und von Gebäudetechniksanierungen zugestimmt. Gemäss dieser Lösung, der die Kommission nun zugestimmt hat, erhöht sich der Beitrag des Bundes vom Doppelten auf das Dreifache des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits. Ich finde, es ist wirklich der richtige Ansatz, dass man vonseiten des Bundes Anreize bietet, damit die Kantone mit der Bevölkerung freiwillig das Gebäudeprogramm dermassen massiv anschieben, dass wir unsere Emissionsgrenzwerte heruntersetzen können. Ich finde das eine grossartige Entscheidung unserer Kommission.
Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, dass der Ständerat nun einmal im Rahmen dieser Beratungen die Basis für ein annehmbares und funktionierendes CO2-Gesetz nach 2020 erstellen sollte. Viele Punkte werden im Verlauf der Beratungen noch zu Diskussionen Anlass geben; einige werden nicht standhalten, andere werden geändert. Was wir ganz sicher vermeiden müssen - und das ist, glaube ich, klar -, ist ein Fiasko wie im Nationalrat, welcher daran gescheitert ist, dass sich die Parteien nicht bei einem annehmbaren und für das Klima wünschbaren Kompromiss getroffen haben.
Die Schweiz wird den Klimawandel mit diesen Massnahmen nicht stoppen können. Die Schweiz sollte aber ihren staatsvertraglich zugesicherten Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen unbedingt einhalten und sich in diesem Gesetz bereits auf die Klimaänderungen und Anpassungskosten in Milliardenhöhe vorbereiten, die auf die Schweiz zukommen. Dies wäre mein Wunsch zum Gelingen eines guten CO2-Gesetzes.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten.