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Herzog Verena · Nationalrat · 2019-09-23

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-23

Wortprotokoll

In Block 1, Artikel 329g OR und Artikel 36 Absatz 3 des Arbeitsgesetzes, unterstützt die SVP-Fraktion bei der Regelung der Anspruchsberechtigung die Minderheit I (Nantermod), wonach nur die Betreuung eines Familienmitglieds in direkter auf- oder absteigender Linie berücksichtigt werden kann. Der Vorschlag des Bundesrates und der Mehrheit würde einen weiteren Ausbau bedeuten, den wir so nicht verantworten können. Bei der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheit unterstützt unsere Fraktion meine Minderheit III, dass höchstens drei Tage pro Ereignis und höchstens sechs Tage pro Jahr zu gewähren sind. Die Begründung dazu habe ich im Eintretensvotum ausführlich vorgenommen.

Bei den AHV-Betreuungsgutschriften unterstützen wir die Minderheit II (Nantermod). Das entspricht dem geltenden Recht. Die SVP-Fraktion kann es gegenüber kommenden Generationen nicht verantworten, die AHV-Betreuungsgutschriften auch auf Personen mit leichter Hilflosigkeit auszudehnen und die AHV noch mehr zu strapazieren. Die AHV braucht als wichtiges Sozialwerk unseres Landes eine Sanierung und keine Mehrbelastung.

Dieses Feilschen um die Anzahl Tage ist der Beweis dafür, dass eine gesetzliche Regelung diesen schwierigen Situationen von unvorhergesehenen Problemen niemals gerecht werden kann. Viel zielgerichteter und gerechter kann agiert werden, wenn zwischen den betroffenen Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.