Walker Felix · Nationalrat · 2002-09-24
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Ursprünglich ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass Richtlinien und Grundsätze empfehlenden Charakters, etwa im Rahmen von Agreements, das uns beschäftigende Problem lösen könnten. Der vorberatenden Kommission fehlte offenbar dieses Vertrauen, weshalb sie eine stärker ausgeprägte Verbindlichkeit anstrebte, was naturgemäss nur auf Gesetzesstufe möglich ist.
Leider hat sich in dieser bekannten Frage der Bezüge von Führungsorganen auch die Zulassungsstelle der Schweizer Börse nur zu einem Zwischenschritt durchringen können. Dabei wäre die Selbstregulierung nicht nur system- und sachgerechter, sondern auch sehr viel schneller zu bewerkstelligen als die Lösungen der Politik. Wenn schon eine gesetzliche Regelung für die bundesnahen Betriebe, dann sollte diese - wie es zu Recht erwähnt wurde - einen Vorbildcharakter haben; dies gemäss zeitgemässer Prinzipien der Corporate Governance. In diesem Sinne ist auch etwas mehr Mut zur Transparenz gefragt, aber gleichzeitig Rücksichtnahme auf die besondere Kultur dieser öffentlichen Unternehmen.
Je nach den klärenden Erläuterungen von Kommission und Bundesrat werden wir auf einige Fragen in der Detailberatung zurückkommen, so z. B. auf die Frage: Was sind Kaderangehörige? Wo hört das Kader auf, und wo beginnt es? Sind das Vorgesetzte, sind das Leute mit einem besonderen Gehalt? Dieser Begriff ist nicht klar! Es gäbe Begriffe, die sehr viel klarer sind, nämlich z. B. "Führungsorgane". Das sind Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, und um diese geht es. Die Grundsätze sind jetzt zwar verbindlich, aber sie sollen "zu betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Entscheidungen" führen, wie es in der Stellungnahme des Bundesrates heisst.
Wie gedenkt der Bundesrat, sich gegenüber den betroffenen Personen mit etwas konkreteren Kriterien unmissverständlich zu machen? Wenn diese Grundsätze auch konkretisiert werden, dann, glaube ich, können wir uns diese kaum justiziablen Eckwerte ersparen.
Mein Kollege Eberhard hat bereits gesagt, dass wir gegenüber individuellen Offenlegungen Mühe haben - aus Gründen des Wettbewerbes, des Persönlichkeitsschutzes, aber auch der Angleichungstendenz, die sich dadurch automatisch ergibt. Die Version des Bundesrates hingegen scheint uns noch etwas unklar. Wenn es so ist, dass diese Fassung nur die globale Aufzeichnung aller Leistungen beinhaltet, dann gehen wir meines Erachtens sowohl hinter die Haltung von Economiesuisse wie auch hinter jene der Zulassungsstelle der Schweizer Börse zurück. Das sollte - so glaube ich - nicht sein. Aber wie gesagt werden wir dazu klärende Auskünfte erhalten.
Ich persönlich - hier spreche ich nicht für die Mehrheit der CVP-Fraktion - bin auch der Meinung, dass börsenkotierte Unternehmen anders zu behandeln sind als die anderen bundesnahen Unternehmungen.
Wir sind für Eintreten, kommen aber in der Detailberatung noch auf einzelne Punkte zurück.