Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-09-24
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Wir beraten heute eine Vorlage, die es normalerweise gar nicht brauchen würde. Da stellt sich die Frage, was denn heute nicht normal ist: Nicht [PAGE 1355] normal ist, dass einige der obersten Leitungen von privaten und öffentlichen Unternehmungen das nötige Augenmass dafür verloren haben, wo die Grenzen von "Lohnen" und Verdienen liegen. Mit anderen Worten: Die Fehler häufen sich, wo bestimmten verantwortlichen Repräsentanten der Wirtschaft das Vermögen abhanden gekommen zu sein scheint, selber zu erkennen, wo die Grenzen zwischen Lohn und Selbstbedienung liegen. Leider ist dieses notwendige Differenzierungsvermögen sowohl bei einigen privaten als auch bei einigen öffentlichen Unternehmungen verloren gegangen. Darum - und nur darum! - beraten wir heute eine Vorlage, die es eben bei einer normalen Symmetrie von Freiheit und Verantwortung nicht brauchen würde.
Die FDP-Fraktion begrüsst diese Vorlage, wenngleich sie den Auslöser dafür bedauert. Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass es heute leider notwendig ist, den Verantwortlichen der obersten Stufen in bundeseigenen und bundesnahen Unternehmungen materielle Grenzen zu setzen. Sie begrüsst auch den eingeschlagenen Weg, die einzelnen Spezialgesetze entsprechend zu ergänzen. Dabei ist die Umschreibung dieser materiellen Grenzen mit Grundsätzen nicht einfach, wenn wir erreichen wollen, dass auch öffentliche Unternehmungen bei der Rekrutierung des Personals wettbewerbsfähig bleiben. Allerdings sind auch die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Führungslehre nicht von der Hand zu weisen, wonach die intrinsische Arbeitsmotivation von der "pay for performance"-Strategie ausgehebelt wird.
Oder einfacher gefragt: Wird die gleiche Person tatsächlich mehr leisten können, wenn sie 800 000 Franken statt 500 000 Franken verdient? Wo ist die Schallgrenze der messbaren persönlichen Leistungsfähigkeit? Auch Folgendes darf nicht übersehen werden: Das Lohnsystem einer Gesamtunternehmung muss auf allen Hierarchiestufen nachvollzogen werden können. Das führt zur Frage, wie sehr sich die verschiedenen Leistungen der obersten Kader gegenüber den Leistungen der Mitarbeiter an der Front, bei der täglichen verantwortungsvollen Arbeit, unterscheiden dürfen oder sollen. Anders ausgedrückt: Welchen Faktor kann auch der verantwortungsbewusste und zuverlässige Lokomotivführer, ohne den bei der Bahn schlicht nichts läuft, als gerecht akzeptieren?
Wenn heute auch nicht mehr bestritten ist, dass Löhne und Honorare der obersten Kader und des obersten Leitungsorgans - Verwaltungsrat - inklusive Nebenleistungen und Abgangsentschädigungen öffentlich zugänglich sein sollen, so gehen die Meinungen aber darüber auseinander, ob der Lohn individuell für jede einzelne Person einsehbar sein soll oder ob es ausreicht, die Kriterien festzulegen, nach denen die einzelnen Personen abgegolten werden dürfen. Während die Einsicht in individuelle Lohnbezüge inklusive Nebenleistungen an Voyeurismus grenzt, erscheint der Weg der maximalen Begrenzung dieser Entgelte im Sinne von Grundsätzen als der zielkonforme Weg. Die Festschreibung im Sinne von Kriterien im Gesetz respektiert nicht zuletzt auch das Recht des einzelnen Stelleninhabers auf Privatsphäre.
In diesem Sinne wird die FDP-Fraktion diese Vorlage, alle Minderheitsanträge - sowie auch den korrigierten Minderheitsantrag Tschuppert - unterstützen. Die FDP-Fraktion lehnt aber die Parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer ab, da diese ein Zwangskorsett für alle bundesnahen Unternehmungen vorsieht. Eine solche Initiative ist weder zielführend, noch ist sie mit national und international im Wettbewerb stehenden bundesnahen Unternehmungen kohärent.