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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-23

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Bei Artikel 3 Absatz 2 - auf Seite 4 der Fahne - gibt es den erwähnten Antrag der Mehrheit, den Antrag der Minderheit Vonlanthen sowie den Einzelantrag Rechsteiner Paul, der verlangt, dass die Reduktion zu 100 Prozent im Inland erfolgt. Die Mehrheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen. Sie will, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Absatz 1 im Jahr 2030 zu mindestens 60 Prozent mit Massnahmen im Inland erfolgt. Mit dem Antrag der Minderheit würden wir den Anteil auf mindestens 80 Prozent heben. Dies würde bedeuten, dass die Emissionen im Inland bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sinken sollten.

Mit den von der UREK-SR beschlossenen und quantifizierten Massnahmen lässt sich diese Inlandwirkung fast erreichen. Hinzu kommen neue Massnahmen, die in ihrer Wirkung noch nicht quantifiziert sind und die teilweise nicht an das Inlandziel angerechnet werden können. Dies gilt zum Beispiel für die Flugticketabgabe, da die internationale Luftfahrt nicht unter die Inlandreduktion fällt.

Das aktuelle CO2-Gesetz sieht eine Reduktion der Inlandemissionen bis 2020 um 20 Prozent vor. Dies entspricht für den Zeitraum von 2013 bis 2020 einer jährlichen Reduktion um 1,5 Prozent. Würde dies bis 2030 so weitergeführt, müsste das Ziel gemäss Minderheit auf minus 40 Prozent im Inland festgelegt werden. Dies würde auch dem aktuell gültigen EU-Ziel entsprechen, das derzeit in Revision ist. Einzelne Länder fordern eine Verschärfung auf minus 55 Prozent im Inland, um tatsächlich mit dem Pariser Klimaabkommen konform zu sein.

Ich erlaube mir, gleich auch den Einzelantrag Rechsteiner Paul kurz zu kommentieren. Ich bitte Sie, diese Forderung abzulehnen, da wir diese Zielvorgabe mit dem vorliegenden Massnahmenpaket niemals erreichen können. Wir wollen ein griffiges und klares CO2-Gesetz. Diese Vorgabe ist aber nicht realistisch.

Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen.