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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-23

Wortprotokoll

Ich beginne mit dem Antrag des Bundesrates; über ihn hat jetzt niemand gesprochen. Er hat eine Ähnlichkeit, eine Verwandtschaft mit dem Minderheitsantrag Fässler Daniel. Beide Anträge geben nämlich zuerst zehn Jahre Zeit oder überlassen die nächsten zehn Jahre den Kantonen, sodass diese in den nächsten zehn Jahren ihre Aufgaben erfüllen und diese CO2-Reduktionen hinkriegen. Ab 2029 gehen die beiden Anträge wieder auseinander.

Was der Bundesrat Ihnen vorschlägt, gilt dann, wenn die Ziele nicht erreicht werden - davon muss man jetzt einmal ausgehen. Dann kommt der Bundesrat und sagt: Ab 2029 ist dann nur noch ein Ausstoss von sechs Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter zulässig. Da muss ich Ihnen sagen: Chapeau für den Bundesrat! Das bedeutet dann, mit einigen Ausnahmen, ein Ölheizungsverbot. Das können Sie heute beschliessen. Da wissen die Leute: Noch zehn Jahre, aber dann ist es eigentlich dann wirklich fertig.

Mit der Minderheit Fässler Daniel beginnen wir jedoch nach zehn Jahren mit einem Höchstwert von zwanzig Kilogramm CO2. Dort sind wir eigentlich heute schon. Da muss ich Ihnen sagen: Mit zwanzig Kilogramm CO2 können Sie dann weiterhin noch Ölheizungen einbauen und müssen vielleicht etwas sanieren. Das heisst, es werden dann bis rund 2030 oder 2040 immer noch Ölheizungen neu eingebaut. Wie wollen Sie dann bis 2050 bei netto null landen? Sie wissen ja, dass eine Ölheizung, die neu eingebaut wird, dann fünfzehn bis zwanzig Jahre drinbleibt.

Ich glaube, das muss man ehrlicherweise sagen: Wenn man sich gemäss Pariser Abkommen bis 2050 zu netto null verpflichtet, dann nimmt man mit dieser Minderheit in Kauf, dass man irgendeinmal in den Dreissigerjahren zum Verbot schreiten muss oder allenfalls zu dem, was nachher noch mit der Minderheit Berberat diskutiert wird: zu einer Sanierungspflicht. Das gilt, wenn Sie das Klimaziel erreichen wollen - ausser Sie sagen: Das Pariser Abkommen ist gut, wenn es geht, und sonst lassen wir das.

Ich denke, die Schwäche dieser beiden Anträge ist, dass wir faktisch riskieren, einfach zehn Jahre zu verlieren. Aber nachher hat der Bundesrat dann wirklich das Messer drin, dann gilt es dann wirklich ernst. Beim Minderheitsantrag Fässler Daniel müssen wir heute einfach zugeben: Damit können wir die Ziele des Pariser Abkommens nicht erreichen. Aber wir haben natürlich die Möglichkeit, in den Dreissigerjahren dann einmal eine Sanierungspflicht zu beschliessen. Aber da möchte ich dann die Volksabstimmung vielleicht lieber nicht mehr selber durchbringen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist in diesem Dilemma mit den zwei doch sehr weit auseinanderliegenden Minderheiten und dem Entwurf des Bundesrates eigentlich ein Kompromiss, denn er beginnt bei zwanzig Kilo. Es gibt ja keine Sanierungspflicht, aber wenn Sie eine Heizung ersetzen müssen, dann gibt es weiterhin die Möglichkeit, auch noch eine Ölheizung einzusetzen, wenn Sie die Gebäudehülle sanieren. In Bezug auf die technischen Möglichkeiten ist dort also eigentlich vieles offen. Aber es beginnt natürlich jetzt relativ bald. Sie haben kein Technologieverbot, Sie können mit Isolation, allenfalls mit Hybrid-, mit Kombimöglichkeiten ein Ziel erreichen. Sie haben nicht das, was der Bundesrat Ihnen[NB]vorschlägt - nach zehn Jahren ist es eigentlich einfach fertig.

Die Schwäche der Mehrheitslösung ist tatsächlich, dass die Kantone das als Eingriff in ihre Kompetenz empfinden. Ich habe es Ihnen eingangs gesagt, und ich bleibe dabei: Ich möchte diese Revision mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone machen. Ich habe allerdings auch Kantone gehört, die gesagt haben: Wenn ihr jetzt entscheidet, ohne noch zehn Jahre zu warten, dann ist das für uns eine Rückenstärkung und nicht ein Eingriff, denn wir möchten eigentlich in diese Richtung gehen, und wir brauchen hier vielleicht ein bisschen Rückendeckung aus Bern.

In dieser Situation, die tatsächlich nicht einfach ist, ich gebe das zu, könnte der Einzelantrag Graber Konrad wirklich eine Brücke sein, die auf der einen Seite die Anstrengungen der Kantone - und es gibt Kantone, die diese Anstrengungen bereits gemacht haben, die auf gutem Weg sind - wirklich würdigt. Herr Ständerat Graber schreibt, die kantonalen Vorgaben müssten gleichwertig sein, das müsste man dann einfach sorgfältig definieren, denn wir haben ja eine Dynamik drin - ich möchte das einfach auch zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, mit zwanzig Kilogramm zu beginnen und den Wert alle fünf Jahre um fünf Kilogramm zu senken; diese Dynamik müsste sich dann auch in Bezug auf die Kantone übertragen. Ich glaube, das ist machbar, aber ich wollte das einfach sagen, damit Sie das wissen.

Ich erlaube mir noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 39. Ich weiss, dass dieser noch nicht diskutiert wird, aber es gibt einen Zusammenhang. Ihre Kommission möchte - und auch die Kantone haben das gefordert -, dass sich der Bund im Gebäudeprogramm stärker engagiert. Heute bekommen die Kantone, wenn sie einen Franken einschiessen, zwei Franken vom Bund. Die Kantone möchten, dass sie in Zukunft für einen Franken drei Franken vom Bund bekommen. Ich muss Ihnen sagen, das bedeutet dann, dass der Bund faktisch 80 Prozent des Gebäudeprogramms bezahlt - 80 Prozent! Ich kann das dann bei Artikel 39 schon noch ausführen.

Ich wollte Ihnen das sagen. Wenn Sie jetzt sagen: "Wir nehmen Rücksicht auf die Kantone, die bereits Fortschritte [PAGE 857] gemacht haben", das sagt Ihre Kommission, ich beschreibe Ihnen danach die Position des Bundesrates, "wir sind bereit, euch mehr zu unterstützen" - ich meine, mit 80 Prozent bezahlt dann wirklich der Bund die grosse Mehrheit -, "und wir erlauben uns in diesem Sinn mit dem Brückenschlag, den Herr Ständerat Graber hier vorschlägt", man kann es "Rückendeckung" nennen, "euch ein bisschen vorwärts zu helfen", wenn Sie das sagen, dann, glaube ich, wäre es vertretbar, in Artikel 39 diese Aufstockung zu machen. Sonst, muss ich Ihnen sagen, kann das der Bundesrat nicht unterstützen.

Ich weiss, dass Sie abstimmen möchten, aber es gibt noch zwei Fragen von Herrn Ständerat Rieder, die ich kurz beantworten möchte. Die erste betrifft die Kommissionsmehrheit: Der Grenzwert von zwanzig Kilogramm CO2 kommt nur bei einem Ersatz der Ölheizung zum Tragen. Es ist keine Sanierungspflicht. Eine Gasheizung muss zum Beispiel nicht einfach von einem Tag auf den anderen ersetzt werden. Sie haben auch mit zwanzig Kilogramm CO2 noch die Möglichkeit, mit gewissen Sanierungen der Gebäudehüllen etwas zu erreichen. Es heisst nicht, dass mit dem Grenzwert von zwanzig Kilo dann von einem Tag auf den anderen in den Städten alle Gasheizungen ausgewechselt werden müssen.

Die zweite Frage betrifft die Berggebiete. Auch hier haben Sie mit dem Grenzwert von zwanzig Kilogramm CO2 weiterhin Möglichkeiten, mit der Sanierung der Gebäudehülle die Ziele zu erreichen. Es heisst also nicht, dass in den Berggebieten keine Ölheizungen mehr durch Ölheizungen oder Kombiprodukte ersetzt werden dürfen. In diesem Sinn, glaube ich, haben Sie hier eine offene Formulierung gewählt.

Ich habe es gesagt: Es ist ein Kompromiss. Der Bundesrat ist mit sechs Kilo, kann man sagen, sehr hart, sehr konsequent. Wenn man in zehn Jahren aber nicht so weit ist, riskieren Sie, dass dann wirklich Schluss ist mit den Ölheizungen. Ich denke, den sanften Übergang, wie ihn die Mehrheit Ihrer Kommission als Kompromiss vorschlägt, kann auch der Bundesrat mittragen.